
Drei Jahre Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, rund 4,3 Millionen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Europa – etwa 1,2 Millionen davon in Deutschland – sowie zum Teil un-konventionelle Pläne des neuen US-Präsidenten zur Befrie-dung des Landes: Die aktuelle Situation ist weiter unsicher. Ein erster Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensver-handlungen im Laufe des Jahres 2025 scheinen möglich.
Welche Auswirkungen dies auf die Rückkehrbereitschaft und die Rückkehrmöglichkeiten der Kriegsflüchtlinge haben wird, ist aber noch nicht absehbar. Der gemeinsam auf EU-Ebene vereinbarte vorübergehende Schutz gilt noch genau ein Jahr – bis zum 4. März 2026. Was passiert danach? Welche aufent-haltsrechtlichen Möglichkeiten stehen denjenigen zur Ver-fügung, die zu diesem Zeitpunkt nicht in ihr Heimatland zu-rückkehren möchten oder können? Was könnte die EU noch regeln und welche Vorkehrungen sollte die neue Bundes-regierung treffen?
Zu diesen Fragen hat der wissenschaftliche Stab des SVR jetzt eine neue Kurzinformation veröffentlicht mit dem Titel „Wie lange ist vorübergehend? Zum temporären Schutz und aktuel-len Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge“. Sie knüpft an die bereits 2024 veröffentlichte SVR-Studie zu Aufenthalts- und Mobilitätsoptionen ukrainischer Geflüchteter an.
Die Kurzinformation können Sie hier herunterladen.
(Quelle: svr-migration.de)