
Der EKD-Flüchtlingsbeauftragte und Berliner Bischof, Christian Stäblein, forderte in Zeitungen der Neuen Berliner Redaktions-gesellschaft großzügige Regelungen. „Eltern und Kinder gehö-ren zusammen. Geschwister gehören zusammen. Familien ge-hören zusammen“, bekräftigte Stäblein. Er nannte es ein Ge-bot der Nächstenliebe, dass gerade Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte nicht über Jahre hinweg von ihren engsten Angehörigen getrennt blieben. Zusammenhang und Zusam-menhalt der Familie seien entscheidend für ein gutes Ankom-men, sagte Stäblein weiter. „Wer mit seinen Nächsten in Si-cherheit leben darf, findet schneller Halt, lernt leichter unsere Sprache, kann sich besser integrieren und wird eher Teil unse-rer Gesellschaft.“ Darum brauche es großzügige Regelungen beim Familiennachzug.
DBK-Flüchtlingsbischof Stefan Heße sagte gegenüber der Presse, er sehe das Vorhaben „sehr kritisch“ und halte es für ethisch „überaus fragwürdig“. Das Grundgesetz stelle die Familie unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. „Dieses Schutzversprechen gilt für alle Familien in unserem Land – auch für schutzsuchende Familien“, so Heße.
(Quelle: deutschlandfunk.de)