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Deutscher Ärztetag: Keine Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen!

Bild: pixabay.com
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129. Deutscher Ärztetag

Leipzig, 27.05. - 30.05.2025

TOP Ic Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Aussprache zur Rede des Präsidenten und zum Leitantrag - Aktuelle Fragen der ärztlichen Berufsausübung

 

Titel: Keine Abschiebung aus stationären und weiteren medi-zinischen Einrichtungen

Beschlussantrag
Status: Angenommen

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 fordert die zuständigen Lan-desbehörden auf, in allen Bundesländern die Abschiebung Geflüchteter aus stationären und weiteren medizinischen Ein-richtungen für unzulässig zu erklären.

Begründung:
Immer wieder kommt es zu Abschiebungen und Abschiebever-suchen aus dem Krankenhaus. Der Schutzraum Krankenhaus ist ein sensibler Bereich zur medizinischen Versorgung von Er-krankten mit dem Erfordernis einer ständigen Überwachung durch medizinisches Personal. Abschiebungen aus stationärer Behandlung sind ein schwerer Eingriff in eine medizinische Behandlung. Sie können den Gesundheitszustand der be-troffenen Person massiv und auch langfristig verschlechtern und so schwerwiegende Folgen haben. Für die Betroffenen stellt eine Abschiebung aus dem Krankenhaus eine massive Belastung dar und verunsichert Mitpatientinnen und Mit-patienten stark. Dies gilt in gleicher Weise für andere medizi-nische Einrichtungen, z. B. in der ambulanten Versorgung oder dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).

Bereits in sechs Bundesländern wurden Abschiebungen aus stationärer Behandlung durch konkretisierende Anweisungen wie Runderlasse oder Erlasse grundsätzlich für unzulässig er-klärt oder stark eingeschränkt (Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein). In Bre-men gilt zudem eine Erweiterung um sensible Bereiche wie Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Ein-richtungen. Diese Regelungen sind grundsätzlich auch auf an-dere medizinische Einrichtungen auszudehnen und in den weiteren Bundesländern zu übernehmen.


Dieser Antrag als pdf:
https://129daet.baek.de/data/media/BIc04.pdf

Antragsportal:
https://129daet.baek.de/Applications

 

(Quelle: bundesaertzekammer.de)


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