· 

BMI & MSJFSIGSH: Handlungsempfehlungen zum Verwaltungsumgang mit Dublin-Fällen

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Bund und Länder haben sich auf eine Vereinheitlichung der

Verwaltungspraxis bei der Abschiebung von Dublin-Gedulde-ten geeinigt.

 

Das Sozialministerim SH hat am 10.7.2025 dazu Hinweise an die Ausländerbehörden gegeben.

 

Das BMI hat am 10. April 2025 "Handlungsempfehlungen" zum Umgang mit Flüchtlingen im Dublin-Verfahren an die Bundes-länder herausgegeben.

 

Darin vertritt das BMI die Auffassung, dass erstens den Betrof-fenen keine Duldung erteilt werden solle, sobald der Dublin-Bescheid ergangen ist, und zweitens auch keine "statusdoku-mentierende Bescheinigung" ausgestellt werden solle.

 

Am liebsten hätte es das BMI, wenn die Ausländerbehörden den Leuten die Gestattungen ungültig stempeln würden und sie ihnen belassen, damit sie sich damit (und dem Dublin-Be-scheid, den die Betroffenen anscheinend immer mitschleppen sollen) der Polizei gegenüber ausweisen können.

 

Gleichwohl wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, den Betroffenen zusätzlich eine "Dublin-Verfahrensbescheinigung" auszustellen, diese sei jedoch ein "rein informatorisches Schreiben ohne Regelungscharakter, das ausschließlich den Verfahrensstand beschreibt."

 

Inzwischen hat das Sozialministerium SH am 10.7.2025 zu den

BMI-Handlungsempfehlungen vom 10.4.2025 ein Begleit-schreiben und ein Muster für eine Dublin-Verfahrensbeschei-nigung versendet.

 

Insofern ist davon auszugehen, dass auch in Schleswig-Hol-stein die Linie der bundesweiten restriktiven Vereinheitlichung der ausländerbehördlichen Verwaltungspraxis bei Dublin-Abschiebungen umgesetzt wird.

 

Aber man kann sich dagegen vor Gericht wehren, Gerichte sind einzig an Recht und Gesetz (und v.a. auch an Europarecht) gebunden, nicht aber an Handlungsempfehlungen des BMI.

 

Ein diesbezüglich erfreuliches Urteil hat der VGH München in einer neueren Entscheidung vom 21. Mail 2025 getroffen, er schreibt, dass Personen im Dublinverfahren bis zum Ablauf der Überstellungsfrist im Status der Gestattung verbleiben und dies mit dem höherrangigen Europarecht begründet.

 

Download:

 

Handlungsempfehlungen des BMI vom 10.4.2025

 

Begleitschreiben des Sozialministeriums vom 10.7.2025

 

Formular des Sozialministerims SH für eine Dublin-Verfahrensbescheinigung

 

(Quelle: frsh.de)


Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

[email protected]

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB