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Pro Asyl: Rechtsgutachten zeigt: Bundesregierung macht sich strafbar, wenn sie gefährdete Afghan*innen im Stich lässt

Bild: Pixabay.com
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Fast vier Jahre nach der Machtübernahme der Taliban ist die aktuelle Bundesregierung kurz davor, Afghan*innen mit be-reits erfolgter Aufnahmezusage im Stich zu lassen, obwohl ih-nen in Pakistan akut die Abschiebung nach Afghanistan und dort Folter, Misshandlung oder der Tod drohen. Ein heute ver-öffentlichtes Rechtsgutachten zeigt: Das ist strafbar.

 

“Einigen in der Regierung mag Islamabad und das Schicksal der dort verzweifelnden Afghan*innen weit weg vorkommen. Doch was dort gerade passiert, geht die Vertreter*innen der Bundesregierung etwas an, denn sie machen sich strafbar, wenn sie ihre Aufnahmeversprechen nicht einhalten und als Konsequenz Afghan*innen von Pakistan nach Afghanistan ab-geschoben werden. Die Bundesregierung muss jetzt alle Hebel in Bewegung setzen, um gefährdete Afghan*innen aus Pakis-tan nach Deutschland zu retten”, sagt Wiebke Judith, rechts-politische Sprecherin von PRO ASYL.

 

“Was wir in den letzten Wochen aus Pakistan hören, ist die pu-re Verzweiflung. Menschen haben im Vertrauen auf die Zusage aus Deutschland alles hinter sich gelassen, als sie gebeten wurden, für das Visumverfahren nach Pakistan zu gehen. Ihre Gefährdung und ihre Identität wurden durch deutsche Behör-den bereits bestätigt, sie haben etliche Sicherheitschecks durchlaufen. Nun droht ihnen nach Monaten, teils Jahren, des Wartens der Abbruch ihrer Aufnahmeverfahren. Alle, mit de-nen wir in Kontakt sind, fürchten um ihr Leben”, sagt Lena Rei-ner, Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte e.V.

 

Rechtsgutachten: Strafrechtliche Verantwortungskette von Islamabad bis Berlin

 

Strafverteidiger Dr. Robert Brockhaus kommt zu einer eindeu-tigen Bewertung: „Nach derzeitiger Sachlage ist davon auszu-gehen, dass sich die Verantwortlichen in den Ministerien und Behörden wegen § 221 Strafgesetzbuch strafbar machen, wenn es zu den von Pakistan angekündigten Abschiebungen von Menschen mit Aufnahmezusagen nach Afghanistan kommt. Vorzuwerfen wäre ihnen insbesondere, dass sie die Abschiebungen, durch die die Menschen voraussichtlich in die Gefahr des Todes oder schwerer Gesundheitsschädigungen geraten, nicht verhindert haben, obwohl ihnen das möglich war.“

 

In dem Rechtsgutachten führt er unter Bezugnahme auf diver-se Berichte aus, dass den besonders gefährdeten Afghan*innen nach Abschiebung in Afghanistan schwerste Menschenrechtsverletzungen drohen – von Folter und Miss-handlungen bis zu sexualisierter Gewalt und Tötungen.

 

Weiter heißt es, dass "Vertreter*innen der deutschen Bundes-regierung und deutsche Beamt*innen, die mit den Vorgängen der Aufnahme von afghanischen Staatsangehörigen, welche bereits eine Aufnahmezusage der Bundesrepublik Deutsch-land erhalten haben, befasst sind”, sich wegen Aussetzung strafbar machen, “wenn die betroffenen Menschen von Pakis-tan aus nach Afghanistan abgeschoben werden und die Men-schen infolgedessen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 221 Abs. 1 StGB ausgesetzt werden”. Drei Verhaltensweisen seien hierbei strafrechtlich relevant:

 

  • Bevorstehende Abschiebungen werden trotz Kenntnis der involvierten Personen nicht verhindert.
  •  Die Aufnahmen werden weiterhin ausgesetzt und infol-gedessen sieht sich die pakistanische Regierung nicht mehr an die Vereinbarung gebunden, Menschen mit Auf-nahmezusagen aus Deutschland nicht abzuschieben, und beginnt mit deren Abschiebungen.
  • Die Aufnahmen werden von deutscher Seite aus end-gültig beendet und die pakistanischen Behörden schie-ben die Menschen nach Pakistan ab.

Zudem komme eine versuchte schwere Aussetzung in Be-tracht, sobald das Leben einer Person unmittelbar gefährdet sei oder eine schwere Gesundheitsschädigung drohe, sowie eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB). Wenn es zu den befürchteten Abschiebungen und Misshandlungen, Folter oder Tötungen komme, würde ei-ne Strafbarkeit wegen weiterer Unterlassungsdelikte in Frage kommen.

 

Verzweifelte Stimmen aus Pakistan

 

PRO ASYL und Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte e.V. geben hier Originalzitate von Afghan*innen wieder, die mit Aufnahmezu-sage in Pakistan festsitzen:

 

“Wir leben hier ohne Unterkunft, ohne Arbeit, ohne Schule für unsere Kinder – und ohne Perspektive. Täglich droht uns die Abschiebung. Wenn einige Geflüchtete in Europa Fehler be-gangen haben, darf das nicht unsere Bestrafung rechtfertigen – wir flohen gerade vor diesen Terroristen.” (Herr Fraaz Ra-haee*, mit Aufnahmezusage nach Deutschland, am 1.5.2025 in Pakistan).

 

“Wegen der politischen Lage in Deutschland steuern wir auf den Abgrund zu. Alle, die hier in Pakistan gestrandet sind, sind verlorene Seelen im Nirgendwo ohne Schicksal. Unser einziger Wunsch ist es, einen sicheren Ort zu erreichen – einen Ort, den wir ´Zuhause´ nennen dürfen. Vergesst uns nicht – dies ist der Ruf einer Frau, die leben will, die Zuflucht sucht, gemeinsam mit ihren Kindern.” (Frau Nora Azimi*, mit Aufnahmezusage nach Deutschland, am 30.4.2025 in Pakistan).

 

“Ich bitte das deutsche Volk inständig: Lasst die Mensch-lichkeit nicht sterben. Vergesst uns nicht – diejenigen, die be-reits eine Aufnahmezusage erhalten haben. Haltet eure Ver-sprechen. Wenn ihr uns jetzt aufgebt, bedeutet das unseren Tod.” (Frau Shabnam Walizade*, mit Aufnahmezusage nach Deutschland, am 29.4.2025 in Pakistan)

 

Vom Versprechen zum Vergessen

 

Nach dem Abzug der internationalen Truppen im Jahr 2021 erteilte die Bundesregierung das offizielle Versprechen, ver-bündete Afghan*innen und schutzbedürftige Personen zu ret-ten. Verschiedene Aufnahmeprogramme wie das Bundesauf-nahmeprogramm Afghanistan, das Ortskräfteprogramm und die Menschenrechtsliste wurden aufgesetzt.

 

Allein im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms wurden 31.000 Aufnahmezusagen angekündigt. In Deutschland ange-kommen sind bisher lediglich 1.511 Menschen.

 

Während das Bundesaufnahmeprogramm scheiterte, konnten über andere rechtliche Wege bis Ende 2024 insgesamt etwa 35.000 Afghan*innen nach Deutschland kommen. Das ist eine beachtliche Zahl, doch diese überlebenswichtigen Maßnah-men waren einzelfallbezogen und oft individuelle Rettungs-aktionen oder Sondergenehmigungen.

 

Am 17. April 2025 landete der letzte Flieger in Deutschland mit aufgenommenen Afghan*innen.

 

Die neue Bundesregierung verkehrte das Versprechen ins Ge-genteil und kündigte im Koalitionsvertrag an, die Aufnahme-programme “soweit wie möglich beenden” und keine neuen Programme auflegen zu wollen. Seitdem befinde sich die Bundesregierung “in einer fortgesetzten Prüfung” und hat alle Einreisen von Afghan*innen mit Aufnahmezusage ausgesetzt.

 

Aktuell sitzen 2.351 Betroffene in Pakistan fest (BMI-Auskunft, Stand 23.6.2025). Unter ihnen sind Ortskräfte, Menschen-rechtsaktivist*innen und in Afghanistan Verfolgte – darunter viele Frauen und Kinder. Mittlerweile droht den Menschen akut die Abschiebung zurück nach Afghanistan. Denn die pa-kistanische Regierung hat ihre Zusicherung, Menschen im Auf-nahmeverfahren nach Deutschland nicht abzuschieben, aufgehoben.

 

*Aliasname

 

 (Quelle: proasyl.de)


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