
Heute berät der Bundestag erstmals über einen Gesetzent-wurf, der es der Bundesregierung ermöglichen soll, neue "si-chere Herkunftsstaaten“ per Verordnung – also ohne Zustim-mung von Bundestag und Bundesrat – festzulegen. Gleichzeitig soll die verpflichtende anwaltliche Vertretung in Abschiebungshaftverfahren abgeschafft werden. PRO ASYL warnt: Der Gesetzentwurf schwächt parlamentarische Kon-trolle und verschärft bestehende rechtsstaatliche Defizite.
Zu den sicheren Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung
“Wenn heute im Bundestag über die Bestimmung von angeb-lich sicheren Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung der Re-gierung diskutiert wird, dann sollten sich alle Parlamenta-rier*innen klar machen: Es geht um nicht weniger als das ver-fassungsrechtlich garantierte Mitspracherecht von Bundestag und Bundesrat, das hier zur Disposition steht. Eine angebliche Umsetzung europäischen Rechts wird hier vorgeschobenen, um sich eines unliebsamen politischen und vor allem demo-kratischen Prozesses zu entledigen. Das ist mehr als besorg-niserregend”, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Artikel 16a GG verlangt für die Einstufung sicherer Herkunfts-staaten ein Gesetz mit Zustimmung von Bundestag und Bun-desrat. EU-Recht schreibt hingegen nur Mindeststandards vor, überlässt aber den Mitgliedstaaten das Verfahren zur Festle-gung. Diese nationale Umsetzung muss selbstverständlich ver-fassungsgemäß erfolgen – mit parlamentarischer Beteiligung und öffentlichem Diskurs. PRO ASYL lehnt das Konzept siche-rer Herkunftsstaaten grundsätzlich ab, da es fairen Asylverfah-ren entgegensteht.
Zur Abschaffung des/der Pflichtanwält*in in der Abschiebehaft
Erst vor rund einem Jahr wurde per Gesetz eingeführt, dass je-der Person in der Abschiebehaft stets von staatlicher Seite ein Anwalt/eine Anwältin gestellt werden muss - vergleichbar also mit dem Strafrecht, wo dies ein unumstößliches Prinzip ist. Denn wenn der Staat einer Person die Freiheit entzieht, muss diese die effektive Möglichkeit haben, dies gerichtlich über-prüfen zu lassen. Was so einfach klingt hat auch mit einem handfesten rechtsstaatlichen Skandal zu tun: Rund die Hälfte aller Personen sind laut Statistiken von Anwält*innen zu Un-recht in Abschiebungshaft.
“Einerseits schreibt die neue Bundesregierung es sich auf die Fahne, zukünftig mehr Menschen in Abschiebehaft nehmen zu wollen - durch den Ausbau von Haftkapazitäten und neue frag-würdige Konstrukte wie einen dauerhaften Ausreisearrest. Wenn sie nun verhindern will, dass jeder Person dann wenig-stens ein Anwalt oder eine Anwältin zur Seite gestellt wird, wird deutlich, worum es wirklich geht: die betroffenen Men-schen möglichst rechtlos zu stellen”, kritisiert Wiebke Judith.
PRO ASYL fordert den Erhalt und die Verbesserung der gesetz-lichen Bestimmung zum/zur Pflichtanwalt/Pflichtanwältin in der Abschiebungshaft. Die Abschaffung der Regelung sendet dagegen ein fatales Signal bezüglich der Rechte von nach Deutschland geflüchteten Menschen.
(Quelle: proasyl.de)
