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Abschiebeflug nach Afghanistan: Bundesregierung ignoriert Schutzverantwortung – Menschenrechte geraten unter Druck

Bild: pixabay.com
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Das Bundesinnenministerium hat im Rahmen einer Sammel-abschiebung 81 afghanische Männer nach Kabul abgescho-ben. Die Betroffenen wurden als „strafrechtlich auffällig“ und „vollziehbar ausreisepflichtig“ bezeichnet. Die Rückführung wurde mit Unterstützung Katars organisiert und von Innenmi-nister Dobrindt als erster Schritt eines angekündigten Politik-wechsels im Koalitionsvertrag gewertet. Tatsächlich handelt es sich um eine völkerrechtswidrige Maßnahme, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass den Abgeschobenen in Afghanistan Folter und unmenschliche Behandlung drohen.

 

„Im Koalitionsvertrag ist die Rede von Abschiebungen, die „zu-nächst“ nur Straffällige betreffen. Dass in Zukunft auch nicht-straffällige Afghan*innen betroffen sein können, ist also von Anfang an mitgedacht. Der Flug markiert eine weitere gefähr-liche Verschiebung politischer Prioritäten – weg vom Schutz gefährdeter Menschen, hin zur symbolischen Durchsetzung migrationspolitischer Härte.“ erklärt Rosa Mare vom Flücht-lingsrat Schleswig-Holstein.

 

Der Zeitpunkt ist bezeichnend: Während Deutschland weiter-hin Tausende besonders gefährdete Afghan*innen mit gültiger Aufnahmezusage an der Einreise hindert, werden gleichzeitig Abschiebungen in ein Land durchgeführt, das von internatio-nalen Institutionen weiterhin als nicht sicher eingestuft wird. Zur gemeinsamen Erklärung von PRO ASYL und Landesflücht-lingsräten vom 14. Juli.

 

Zwangsrückführungen aus Iran und Pakistan – auch für Menschen mit Aufnahmezusage

 

Zugleich verschärfen auch die Nachbarstaaten Afghanistans den Druck auf Geflüchtete. Im Iran hat sich die Lage seit Juni 2025 dramatisch zugespitzt. Nach erneuten militärischen Aus-einandersetzungen in der Region dokumentiert die Interna-tionale Organisation für Migration (IOM) bis zu 30.000 Abschie-bungen pro Tag an der iranisch-afghanischen Grenze – etwa das Vierfache des üblichen Niveaus. Die afghanische Infra-struktur ist mit dieser Rückkehrbewegung überfordert. Bereits heute sind laut UN rund 23 Millionen Menschen – fast die Häl-fte der Bevölkerung – auf humanitäre Hilfe angewiesen.

 

Auch Pakistan hat die Repression gegen afghanische Geflüch-tete weiter verschärft. Seit Januar 2025 droht auch Menschen mit offiziellen Papieren wie dem „Proof of Registration“ (PoR) die Ausweisung aus Städten wie Islamabad und Rawalpindi. Zahlreiche Rückführungen erfolgen unter Zwang. Bereits zwi-schen September 2023 und Januar 2024 wurden mehr als 800.000 Afghan*innen abgeschoben. Unter den Abgeschobe-nen befinden sich zahlreiche Frauen* und Kinder*, viele sind in Pakistan geboren oder haben dort über Jahre hinweg Schulen besucht. Ihnen wird nun jede Perspektive auf Bildung, Versor-gung oder Sicherheit entzogen.

 

Auch Afghan*innen, die im Rahmen des Bundesaufnahme-programms (BAP) bereits eine rechtskräftige Aufnahmezusage durch Deutschland erhalten haben, sind von Abschiebung be-droht. Sie leben unter prekären Bedingungen in Drittstaaten – oft ohne gesicherten Aufenthalt, ohne Schutz und zunehmend unter unmittelbarer Gefahr.

 

„Eine Verschiebung der Entscheidung über die Einreise ist un-ter diesen Umständen keine neutrale Verzögerung, sondern ein Spiel mit der Zeit, dass für viele Betroffene Folter oder den Tod zur Folge haben kann. Statt – wie von Herrn Dobrindt vor-geschlagen – mit den Taliban zu verhandeln, was einer fakti-schen Anerkennung ihres Terrorregimes gleichkäme, sollte die Bundesregierung ihrer Verantwortung gerecht werden und zu-gesagte Aufnahmen schnellstmöglich umsetzen.“, mahnt Rosa Mare vom Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.

 

Versprochener Schutz bleibt aus

 

Mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) hat Deutschland seit Oktober 2022 zugesichert, besonders gefähr-dete Afghan:innen aufzunehmen – darunter Menschenrechts-verteidiger*innen, Journalist*innen, Künstler*innen, Ju-rist*innen und Aktivist*innen. Geplant waren 1.000 Aufnah-men pro Monat. Tatsächlich eingereist sind bislang nur etwa 1.500 Personen. Weitere rund 2.400 haben eine Aufnahmezu-sage erhalten, warten jedoch weiter auf ihr Visum – viele da-von seit Monaten oder Jahren.

 

Ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli 2025 bestätigt: Diese Aufnahmezusagen sind rechtlich bin-dende Verwaltungsakte – die Bundesregierung ist verpflichtet, sie umzusetzen.

 

Deutschland trägt Verantwortung – politisch, moralisch, rechtlich

 

Deutschland war über zwei Jahrzehnte in Afghanistan mili-tärisch, diplomatisch und entwicklungspolitisch tätig. Viele Afghan:innen haben in dieser Zeit eng mit deutschen Stellen, Medien oder Organisationen kooperiert – häufig unter hohem persönlichen Risiko. Nach dem Truppenabzug 2021 wurde ihnen Schutz zugesagt. Deutschland trägt Verantwortung – politisch, moralisch und rechtlich. Die Aufnahmezusagen sind rechtsverbindlich, politisch zugesichert und moralisch gebo-ten. Sie dürfen weder ignoriert noch hinausgezögert werden.

 

Verfolgung von Frauen – juristisch bestätigt

 

Frauen* und Mädchen* in Afghanistan werden systematisch aus Bildung, Arbeit und Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts in Afghanistan einer generellen Verfolgung ausgesetzt sind.

 

Nur wenige Tage nachdem Bundesinnenminister Dobrindt erklärte, direkte Gespräche mit den Taliban führen zu wollen, hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen Taliban-Chef Hibatullah Akhundzada und den obersten Richter Abdul Hakim Hakkani erlassen – wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der Entrechtung von Frauen.

 

 (Quelle: frsh.de)


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