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Keine Abschiebung von Jezid*innen in den Irak!

Bild: pixabay.com
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Mit einem Abschiebungscharterflug ist auch eine sechsköpfige Familie mit vier minderjährigen Kindern aus der Uckermark in den Irak abgeschoben worden. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein ist entsetzt über diesen Verwaltungsvollzug, der noch dazu eine positive verwaltungsgerichtliche Asylentscheidung ignoriert hat.

 

Der Landtag Schleswig-Holstein hatte im Oktober 2024

mit Blick auf die - nach wie vor unveränderte - erhebliche

Gefährdungslage für rückkehrende Jezid*innen im Irak ein-stimmig eine sichere Zukunft für alle Jezid*innen in Schles-wig-Holstein eingefordert.

 

Die Nachricht von der Abschiebung ist in hohem Maße besorg-niserregend. "Das gilt um so mehr, da eine offensichtlich über-motivierte Ausländerverwaltung hier eine gerichtliche Schutz-zusage unterlaufen hat", erklärt Leonie Melk, Geschäftsfüh-rerin beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Eine ausstehen-de Klage der Familie wurde am Tag der Abschiebung positiv beschieden. Zu diesem Zeitpunkt war die Familie jedoch schon im Flugzeug Richtung Bagdad. 

 

Der Flüchtlingsrat befürchtet, dass das schlechte Beispiel aus

Mecklenburg-Vorpommern auch hierzulande Schule machen könnte, und fordert das fachaufsichtlich zuständige Sozialmi-nisterium auf, sich gegenüber den Ausländerverwaltungen des Landes und der Kommunen für eine ermessenspositive und die relevante Rechtssprechung berücksichtigende Behand-lung ausreisepflichtiger jezidischer Personen im Bundesland stark zu machen und zu gewährleisten, dass keine vulnerablen jezidischen Personen aus Schleswig-Holstein in den Irak abge-schoben werden.

 

Hintergrund:

 

Unter den 43 gestern in den Irak abgeschobenen Menschen ist auch eine jezidische Familie mit vier minderjährigen Kindern. Nach Informationen des rbb hatten die Eltern am Tag vor dem Abschiebeflug mit ihrer Klage gegen den abgelehnten Asylbe-scheid Recht bekommen. Die Familie lebte seit 2022 in der Uckermark. Wie andere Jezid*innen waren sie vor Verfolgung im Nordirak geflohen. Nach Angaben des rbb waren weder die Eltern noch die vier Kinder im Alter von 5, 12, 15 und 17 Jahren in Deutschland straffällig geworden.

 

Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im Irak ist ein Abschie-bestopp längst überfällig: Die Lage für Jezid*innen hat sich in den letzten Wochen verschärft. Allenthalben herrscht Straflosigkeit bei Tötungsdelikten. Der Islamische Staat (IS) reorganisiert seine Kräfte.

 

Die irakische Regierung lässt dessen ungeachtet Zehntau-sende Jezid*innen aus den Flüchtlingslagern im Nordirak räu-men - ohne, dass es einen sicheren Ort für sie gibt. Konkret be-deutet das: Genau zehn Jahre nach dem Beginn des Völker-mords durch den IS stehen die ÊzîdInnen im Irak vor einer völ-lig ungewissen Zukunft.

 

Der aktuelle Irak-Lagebericht des Auswärtigen Amtes betont, dass die Schließung der Flüchtlingslager in der kurdischen Autonomieregion sogar mit einer noch schlechteren Versor-gung einherginge und die Situation für Jezid*innen zusätz-lichen verschärfen würde. Auch eine innerirakische Fluchtal-ternative gibt es nicht, denn die jezididischen Familien und Einzelpersonen sind auf die für sie überlebenswichtige Ge-meinschaft und den Schutz in ihren traditionellen Siedlungs-gebieten im Norden des Irak angewiesen. Im Zuge von Ab-schiebungen wie gestern nach Bagdad wird betroffenen jezi-dischen Personen - zumal Frauen und Kindern - keinerlei si-cheres Geleit in die traditionallen jezidischen Siedlungs-gebiete im Norden des Irak gewährleistet.

 

(Quelle: frsh.de)


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