
Das Bundesinnenministerium stellt die Aufnahme besonders verfolgter Menschen ein, die bislang über Paragraph 22 Aufenthaltsgesetz erfolgte. Solche Aufnahmeerklärungen wer-den nur aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen erlassen, wenn das Bundesinnenministerium zur Wahrung politischer Interessen die Aufnahme erklärt.
„Bundesinnenminister Dobrindt kappt die letzten Rettungsl-einen für akut verfolgte Oppositionelle und Menschenrechts-verteidiger*innen aus autoritären Ländern wie Russland, Tür-kei oder dem Iran. Das sind handverlesene Fälle extrem ge-fährdeter Menschen. Mit einem solchen Stopp tritt die Bun-desregierung auch einen großen Schritt zurück von dem An-spruch, eine Vorreiterrolle in Menschenrechtsfragen einzuneh-men“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Zudem verhindert das Bundesinnenministerium laut Medienberichten, dass Berlin sein Landesaufnahmepro-gramm für Angehörige von Schutzberechtigten aus Syrien, Afghanistan und dem Irak weiterführt. Diese Landesauf-nahmeprogramme brauchen gemäß Paragraph 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz das Einvernehmen des Bundesinnen-ministeriums.
„Es ist und bleibt schäbig, Menschen zu verbieten, ihre Familie in Sicherheit zu bringen. Erst hat die Bundesregierung den Familiennachzug für Tausende von Schutzberechtigten ge-stoppt, jetzt verbietet Bundesinnenminister Dobrindt dem Land Berlin, dass dort lebende Geflüchtete Verwandte wie ihre Eltern oder erwachsende Kinder nach Deutschland holen kön-nen. Dabei verpflichten sie sich hierbei, für deren Lebensun-terhalt und Wohnung aufzukommen. Es bleibt einem die Luft weg, wenn man sieht, mit viel Kälte der Bundesinnenminister regiert“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
(Quelle: proasyl.de)
