· 

16 Flüchtlinge gestorben: Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Griechenland erneut wegen unterlassener Seenotrettung

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

"Der Gerichtshof bestätigt, was Überlebende und Menschen-rechtsorganisationen seit Jahren sagen: Griechenland hätte diese Menschen retten können – und müssen", sagt PRO ASYL-Geschäftsführer Karl Kopp. "Das Urteil reiht sich ein in eine Se-rie von Verurteilungen Griechenlands durch den EGMR wegen ausbleibender Rettungsversuche für Flüchtlinge in Seenot, darunter auch Urteile wegen tödlichen Schusswaffenge-brauchs. Seenotrettung ist keine politische Verhandlungs-masse, sondern eine rechtliche Pflicht! Die EU muss endlich Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass niemand mehr an ihren Grenzen ertrinkt."

 

Die Überlebenden von Agathonisi klagten mit Unterstützung der griechischen Schwesterorganisation von PRO ASYL, Refu-gee Support Aegean (RSA), vor dem EGMR und bekamen nun auf ganzer Linie Recht.

 

Erneut: Urteil gegen Griechenland wegen Verletzung des Rechts auf Leben

 

In seinem Urteil (F.M. und andere gegen Griechenland, Nr. 17622/21) stellte der EGMR gestern fest, dass Griechenland das in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Recht auf Leben verletzt hat. Nach Ansicht des Ge-richtshofs ergriffen griechische Behörden keine geeigneten Maßnahmen zur Rettung der Menschen, obwohl sie bereits frühzeitig (am 16. März vormittags) über die unmittelbare Le-bensgefahr informiert waren. Darüber hinaus verurteilte das Gericht Griechenland, weil die strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Vorfall durch die zuständige Staatsanwaltschaft am Marinegericht von Piräus unzureichend waren und gravie-rende Mängel aufwiesen, was unter anderem zu erheblichen Lücken in der Beweiswürdigung führte.

 

Die tödliche Katastrophe – Der Fall

 

Im konkreten Fall war ein Flüchtlingsboot in den frühen Mor-genstunden des 16. März 2018 in der Nähe der griechischen Insel Agathonisi (bei Samos) gesunken. Kurz vor dem Unter-gang hatte eine junge Afghanin, die sich an Bord des Schiffes befand, einen Hilferuf samt genauer Koordinaten an ihren Bruder abgesetzt, der sich bereits in Griechenland befand. Dieser alarmierte sofort die griechischen Behörden und bat sie den ganzen Tag über vergeblich um Hilfe.

 

Die Menschen trieben stundenlang auf offener See im Wasser. Am späten Nachmittag waren 16 Menschen ertrunken, darun-ter sieben Kinder und zwei Säuglinge. Nur drei Erwachsene schafften es – teils mit ihren toten Kindern im Arm – ans Ufer. Die griechische Küstenwache leitete erst am 17. März vormit-tags einen Rettungseinsatz ein, nachdem die Überlebenden die Polizeistation auf Agathonisi erreicht hatten.

 

Eine ganze Reihe von Urteilen gegen Griechenland

 

Das Urteil ist nicht die erste Verurteilung Griechenlands durch den EGMR wegen Verstößen gegen das Recht auf Leben und wegen mangelhafter Ermittlungen der zuständigen Staatsan-waltschaft am Marinegericht von Piräus (wo auch das Straf-verfahren gegen hochrangige Bedienstete der Küstenwache wegen des Untergangs eines Flüchtlingsschiffs vor der Stadt Pylos mit mehr als 600 Toten im Juni 2023 anhängig ist). So hatte der EGMR Griechenland im Jahr 2022 in einem wegwei-senden Urteil wegen des Todes von elf Schutzsuchenden im Rahmen einer Pushback-Operation der griechischen Küsten-wache im Januar 2014 vor der Insel Farmakonisi in allen zen-tralen Punkten verurteilt (Safi und andere gegen Griechenland, Nr. 5418/15).

 

Anwält*innen von Refugee Support Aegean (RSA) konnten zu-dem erreichen, dass der EGMR Griechenland in den vergan-genen zwei Jahren zweimal wegen tödlicher Schüsse auf Flüchtlingsboote verurteilte (Alkhatib u.a. gegen Griechenland, 3566/16; Almukhlas und Al-Malik gegen Griechenland, 22776/18). Die Verfahren wurden von PRO ASYL unterstützt.

 

Unterstützung durch PRO ASYL

 

Seit 2018 stehen PRO ASYL und Refugee Support Aegean auch im Fall von Agathonisi an der Seite der Angehörigen und Über-lebenden in ihrem langen Kampf für Gerechtigkeit und Auf-klärung. Die in Deutschland lebenden Angehörigen und Überlebenden wurden zudem über den Rechtshilfefond von PRO ASYL unterstützt.

 

(Quelle: proasyl.de)


Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

[email protected]

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB