
"Der Gerichtshof bestätigt, was Überlebende und Menschen-rechtsorganisationen seit Jahren sagen: Griechenland hätte diese Menschen retten können – und müssen", sagt PRO ASYL-Geschäftsführer Karl Kopp. "Das Urteil reiht sich ein in eine Se-rie von Verurteilungen Griechenlands durch den EGMR wegen ausbleibender Rettungsversuche für Flüchtlinge in Seenot, darunter auch Urteile wegen tödlichen Schusswaffenge-brauchs. Seenotrettung ist keine politische Verhandlungs-masse, sondern eine rechtliche Pflicht! Die EU muss endlich Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass niemand mehr an ihren Grenzen ertrinkt."
Die Überlebenden von Agathonisi klagten mit Unterstützung der griechischen Schwesterorganisation von PRO ASYL, Refu-gee Support Aegean (RSA), vor dem EGMR und bekamen nun auf ganzer Linie Recht.
Erneut: Urteil gegen Griechenland wegen Verletzung des Rechts auf Leben
In seinem Urteil (F.M. und andere gegen Griechenland, Nr. 17622/21) stellte der EGMR gestern fest, dass Griechenland das in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Recht auf Leben verletzt hat. Nach Ansicht des Ge-richtshofs ergriffen griechische Behörden keine geeigneten Maßnahmen zur Rettung der Menschen, obwohl sie bereits frühzeitig (am 16. März vormittags) über die unmittelbare Le-bensgefahr informiert waren. Darüber hinaus verurteilte das Gericht Griechenland, weil die strafrechtlichen Ermittlungen zu dem Vorfall durch die zuständige Staatsanwaltschaft am Marinegericht von Piräus unzureichend waren und gravie-rende Mängel aufwiesen, was unter anderem zu erheblichen Lücken in der Beweiswürdigung führte.
Die tödliche Katastrophe – Der Fall
Im konkreten Fall war ein Flüchtlingsboot in den frühen Mor-genstunden des 16. März 2018 in der Nähe der griechischen Insel Agathonisi (bei Samos) gesunken. Kurz vor dem Unter-gang hatte eine junge Afghanin, die sich an Bord des Schiffes befand, einen Hilferuf samt genauer Koordinaten an ihren Bruder abgesetzt, der sich bereits in Griechenland befand. Dieser alarmierte sofort die griechischen Behörden und bat sie den ganzen Tag über vergeblich um Hilfe.
Die Menschen trieben stundenlang auf offener See im Wasser. Am späten Nachmittag waren 16 Menschen ertrunken, darun-ter sieben Kinder und zwei Säuglinge. Nur drei Erwachsene schafften es – teils mit ihren toten Kindern im Arm – ans Ufer. Die griechische Küstenwache leitete erst am 17. März vormit-tags einen Rettungseinsatz ein, nachdem die Überlebenden die Polizeistation auf Agathonisi erreicht hatten.
Eine ganze Reihe von Urteilen gegen Griechenland
Das Urteil ist nicht die erste Verurteilung Griechenlands durch den EGMR wegen Verstößen gegen das Recht auf Leben und wegen mangelhafter Ermittlungen der zuständigen Staatsan-waltschaft am Marinegericht von Piräus (wo auch das Straf-verfahren gegen hochrangige Bedienstete der Küstenwache wegen des Untergangs eines Flüchtlingsschiffs vor der Stadt Pylos mit mehr als 600 Toten im Juni 2023 anhängig ist). So hatte der EGMR Griechenland im Jahr 2022 in einem wegwei-senden Urteil wegen des Todes von elf Schutzsuchenden im Rahmen einer Pushback-Operation der griechischen Küsten-wache im Januar 2014 vor der Insel Farmakonisi in allen zen-tralen Punkten verurteilt (Safi und andere gegen Griechenland, Nr. 5418/15).
Anwält*innen von Refugee Support Aegean (RSA) konnten zu-dem erreichen, dass der EGMR Griechenland in den vergan-genen zwei Jahren zweimal wegen tödlicher Schüsse auf Flüchtlingsboote verurteilte (Alkhatib u.a. gegen Griechenland, 3566/16; Almukhlas und Al-Malik gegen Griechenland, 22776/18). Die Verfahren wurden von PRO ASYL unterstützt.
Unterstützung durch PRO ASYL
Seit 2018 stehen PRO ASYL und Refugee Support Aegean auch im Fall von Agathonisi an der Seite der Angehörigen und Über-lebenden in ihrem langen Kampf für Gerechtigkeit und Auf-klärung. Die in Deutschland lebenden Angehörigen und Überlebenden wurden zudem über den Rechtshilfefond von PRO ASYL unterstützt.
(Quelle: proasyl.de)
