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Nach 35 Jahren Kampf: Bleiberecht für psychisch erkrankte Frau

Bild: pixabay.com
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Im Juli 2025 kam die Nachricht, auf die Alia Banjak so lange gewartet hat: Nach 35 Jahren in Deutschland bekommt die 62-Jährige ein Bleiberecht nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht – zunächst für 18 Monate.

 

Alia Banjak ist 1989 aus dem Bürgerkriegsland Libanon nach Deutschland geflohen und zog sechs Kinder groß. Die sind mittlerweile volljährig, wurden überwiegend eingebürgert oder haben Aufenthaltserlaubnisse. Alia Banjak selbst lebt mit Unterbrechungen seither in Deutschland. Doch Banjaks Situ-ation ist seit 35 Jahren mehr als unsicher.

 

Noch vor drei Jahren, im Sommer 2022, sollte sie in den Liba-non abgeschoben werden. Nach 18 Tagen im Abschiebe-gefängnis Ingelheim (Rheinland-Pfalz) wurde sie wieder ent-lassen. Weil sie sich gegen ihre Verhaftung gewehrt haben soll, hängte man ihr aber ein Ermittlungsverfahren an – wegen „Wi-derstand gegen Vollstreckungsbeamte“.

 

Erst im Frühjahr 2025 wurde Alia Banjak nach einer mündli-chen Verhandlung am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt freigesprochen, so dass ein humanitäres Bleiberecht theore-tisch möglich wurde.

 

Alia Banjak und ihre Familie haben unermüdlich für ihre Blei-beperspektive gekämpft. Seit über drei Jahren darf das Pro-jekt Abschiebungsreporting NRW sie dabei begleiten. Wir dokumentieren ihren Widerstand gegen die staatliche Willkür, um Menschen Mut zu machen, die in einer ähnlichen Situation sind. Denn das Leben vieler Geflüchteter in Deutschland ist geprägt von Ausgrenzung, fehlender Sicherheit und ständig drohender Abschiebung.

 

Abschiebehaft trotz psychischer Erkrankung

 

Alia Banjak lebte über Jahrzehnte in Deutschland mit einer Duldung, die stetig verlängert werden musste und manchmal nur einen Tag gültig war. Für ein asylunabhängiges Bleibe-recht hätte die psychisch erkrankte Frau sogenannte „Inte-grationsleistungen“ vorweisen müssen, was wegen gesund-heitlicher Probleme unmöglich war. Neben einer schweren Augenerkrankung leidet Alia Banjak an Depressionen und ei-ner bipolaren Störung. Seit dem Unfalltod eines Sohnes sei sie nicht mehr sie selbst, berichtete ihre Tochter im Sommer 2022 der Rheinischen Post.

 

Im Juni 2022 ließ der damals zuständige Kreis Viersen die psy-chisch erkrankte Alia Banjak im Abschiebegefängnis Ingelheim inhaftieren, die zu dieser Zeit in Schwalmtal lebte. Das Amts-gericht Mönchengladbach hatte keine Bedenken und ordnete die Abschiebehaft an. In Ingelheim angekommen verschlech-terte sich der Gesundheitszustand rasch, wie eine ihrer Töch-ter der Rheinischen Post berichtete:

 

„Meine Mutter ist während der 18 Tage in der Abschiebungs-haft ganz dünn geworden, sie hat nicht gegessen. Ihr wurden Antidepressiva verabreicht. Sie macht einen verwirrten Ein-druck, spricht mit sich selbst.“

 

18 Tage musste Alia Banjak im Abschiebegefängnis ausharren, ehe die Abschiebung wegen fehlender Papiere vorläufig abge-sagt wurde. Sie selbst erinnert sich so:

 

„Ich werde nie vergessen können, was passiert ist. Ich stecke fest in den schmerzhaften Erinnerungen. Seit 30 Jahren lebe ich hier im Ungewissen, zusätzlich lebte ich zwei Wochen im Ungewissen über die Länge der Inhaftierung und den Stand des Asylverfahrens und fühlte mich hinter Stacheldraht und Gittern wie eine Kriminelle. Aus Protest schloss ich mich einem Hungerstreik an.“

 

Nach dem Abschiebeversuch: Banjak gibt nicht auf

 

Alia Banjak blieb auch nach ihrer Entlassung ausreisepflichtig, ihre Krankengeschichte war für den Kreis Viersen nicht rele-vant. Die geplante Abschiebung von Alia Banjak in den Liba-non steht beispielhaft für einen gesetzlichen Rahmen und eine Verwaltungspraxis, die erkrankte Menschen sowie Menschen, die aufgrund ihrer Lebensumstände nicht in der Lage sind, noch berufstätig zu sein, rigoros abschiebt und Familien aus-einanderreißt.

 

Und den Grund für den Freiheitsentzug vor der geplanten Ab-schiebung benannte der Kreis Viersen wie folgt: Man habe die Abschiebehaft drei Wochen vor dem geplanten Abschiebungs-datum vorgesehen, „auch, um der Familie die Möglichkeit zu geben, gerichtlich gegen die geplante Abschiebung vorzuge-hen“, so die Leiterin der Ausländerbehörde des Kreises Viersen im Juli 2022 gegenüber der Rheinischen Post

 

Doch die damals 59-Jährige kämpfte weiter: Sie strengte ein Härtefallverfahren bei der nordrhein-westfälischen Härte-fallkommission und ein Petitionsverfahren beim NRW-Landtag an. Doch der Petitionsausschuss sah „keine rechtliche Mög-lichkeit“, da die Voraussetzungen für das humanitäre Bleibe-recht nicht vorlägen. Auch hat Banjak nach Inkrafttreten des „Chancen-Aufenthaltsrechtes“ Ende 2022 im April 2023 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt. Im Mai 2023 wurde bei ihr ein Grad der Behinderung in Höhe von 60 festgestellt. Im November 2022 war ihr ein Umzug von Schwalmtal zu ihren Angehörigen im nahe gelegenen Mön-chengladbach ermöglicht worden.

 

Der Grund, warum all diese Bemühungen zunächst ins Leere liefen, war das Ermittlungsverfahren des Polizeipräsidiums Mönchengladbach. Banjak wurde vorgeworfen, sich gegen ihre Inhaftierung im Abschiebegefängnis Ingelheim und die vorherige Vorführung beim Amtsgericht Mönchengladbach gewehrt zu haben. Sich mit Worten oder dem eigenen Körper gegen eine solche gewaltsame Zwangsmaßnahme zu wehren, wird vom Staat nicht akzeptiert. Anhängige Ermittlungsver-fahren gegen nichtdeutsche Menschen hemmen rechtlich in der Regel jede positive Entscheidung über eine Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln.

 

Angesetzt waren laut später ergangenem Strafbefehl 150 Ta-gessätze, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidung. Mit den umstrittenen Strafbefehls-verfahren will die Justiz sich das Leben leichter machen und entscheidet ohne mündliche Verhandlungen. Für arme, sozial benachteiligte Menschen oder Menschen mit geringen Deutschkenntnissen sind diese Verfahrensweisen nicht ge-recht oder fair. Nur der Einspruch ermöglicht überhaupt eine mündliche Verhandlung vor dem Gericht. Doch auch hier zeig-te sich Alia Banjak widerständig und legte Einspruch ein – mit Erfolg.

 

Prozessbeobachtung: Angeklagt wegen Widerstand

 

Fast zwei Jahre nach der Anklage wurde der Fall am 24. März 2025 am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt verhandelt. Das Abschiebungsreporting NRW hat diese Verhandlung vor Ort beobachtet.

 

Alia Banjak wurde von einem Anwalt begleitet, den ihre Fami-lie selbst organisieren musste. Auch eine ihrer Töchter war anwesend, die seit Jahren die Fäden in der Versorgung und Begleitung ihrer Mutter in der Hand hält. Zu Beginn der Ver-handlung das erste Debakel: ein vom Gericht geladener Dol-metscher für farsi wurde nach 30 Sekunden von seiner Tätig-keit entbunden. Dass Alia Banjak als Libanesin kein farsi, son-dern arabisch spricht, war für das Gericht offenbar über-raschend. Im Einvernehmen mit dem Verteidiger wurde ent-schieden, die Verhandlung ohne Verdolmetschung fortzufüh-ren. Frau Banjak versteht passiv gut deutsch, aber an diesem Tag ging es auch gar nicht um ihre Befragung.

 

Befragt wurden an jedem Tag nun mehrere Beamt:innen des Kreises Viersen, die bei der Inhaftierung im Juni 2022 beteiligt waren. Außerdem gab ein ärztlicher Sachverständiger Aus-kunft über den Gesundheitszustand von Frau Banjak. In der mehrstündigen Gerichtsverhandlung wurde eine Retrauma-tisierung Banjaks in Kauf genommen, die sich die Berichte über sämtliche an ihr verübter Zwangsmaßnahmen anhören musste. Die erste Beamtin schilderte ausführlich, wie das Ein-satzteam Frau Banjak zunächst in eine Zelle im Polizeikom-missariat in Viersen sperren wollte und sich Frau Banjak ge-wehrt habe. Die Hände seien schon so blutig gewesen, dass sie ein Arzt versorgen musste. Wenn Personen in Abschiebe-haft genommen werden, entscheiden darüber die Amtsge-richte. Es entstehen häufig lange Wartezeiten, so auch an je-nem Tag im Juni 2022.

 

Die Beamtin behauptete, Banjak hätte eine Ohnmacht nur vorgetäuscht, was vom ärztlichen Sachverständigen infrage gestellt wurde. Deutlich wurde in der mündlichen Verhand-lung, dass die beiden Personen sich schon sehr lange kannten. Diese Beamtin berief sich darauf, dass sie Banjak seit über 25 Jahren kenne, eine weitere Zeugin aus der Verwaltung des Kreises Viersen bestätigte eine „lange Vorgeschichte“ zwi-schen Banjak und der Beamtin. Als der ärztliche Sachverstän-dige nachfragte, ob denn angesichts dieser Vorgeschichte nicht eine Einsatzplanung des Kreises Viersen ohne die Zeugin 1 möglich gewesen wäre, wurde dies von Zeugin 2 verneint. Das Team im Kreis Viersen sei zu klein, um auf solche Beson-derheiten einzugehen.

 

Während der Ausführungen des ärztlichen Sachverständigen zur Gesundheitssituation Banjaks brach diese im Gerichtssaal zusammen, sodass die Verhandlung für wenige Minuten unter-brochen wurde.

 

Der Sachverständige berichtete von ihrer Jugend und dem Krieg in den 1980er Jahren im Libanon, von der Flucht nach Deutschland und dem langen Leben mit einer Duldung. Ein Sohn von Frau Banjak sei 2016 verstorben, doch man habe ihr die Reise zur Beisetzung verwehrt. Der Sachverständige ord-nete ihre Reaktion auf die Zwangsmaßnahmen vor diesem Hintergrund ein und machte sehr deutlich, dass diese keine Gefährdung der Allgemeinheit darstellten.

 

Nach der mehrstündigen gerichtlichen Verhandlung ver-kündete der Strafrichter schließlich sein Urteil: Freispruch. Frau Banjak sei krankheitsbedingt schuldunfähig. Die Er-leichterung war groß. Denn die 150 Tagessätze, die im Raum standen, hätten die Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrecht rechtlich ausgeschlossen. Die Norm des Aufenthaltsrechts legt eine Obergrenze von 50 Tagessätzen fest. Hätte Alia Banjak nicht wieder gekämpft, hätte erneut die Abschiebung gedroht.

 

 

18 Monate Chancen-Aufenthaltsrecht – und dann?

 

Im Juli 2025 erhielt Banjak dann endlich eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht. Für dieses Stück Papier hat Alia Banjak gekämpft, immerhin bedeutet es mehr Sicherheit, mehr Rechte, auf Zeit. Und die Stadt Mönchengladbach hat ihr bereits in Aussicht gestellt, im Anschluss daran eine weitere humanitäre Aufenthaltserlaub-nis zu erteilen, die ihre gesundheitliche Lage berücksichtigt.

 

(Quelle: abschiebungsreporting.de)


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