
Wir freuen uns, Sie heute auf die Analyse „Schutz durch Sco-ring – Eine menschenrechtliche Bewertung des IT-gestützten Auswahlprozesses im Bundesaufnahmeprogramm für Afgha-nistan“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte aufmerk-sam zu machen. Sie finden die Analyse unter folgendem Link.
Mit der Einführung des Bundesaufnahmeprogramms für Af-ghanistan (BAP) vor drei Jahren sollte die Aufnahme von ge-fährdeten Afghan*innen, die aufgrund der Machtübernahme der Taliban im August 2021 Gefahren für Leib und Leben aus-gesetzt waren, ermöglicht werden. Das Programm richtete sich damit an Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder be-sonderen Vulnerabilität in Afghanistan von den neuen Macht-habern bedroht und verfolgt wurden. Dazu zählten beispiels-weise Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen oder LSBTIQ*-Personen.
Den dritten Jahrestag des Programms am 17.Oktober 2025 nimmt das Institut zum Anlass, um Entstehung und Umset-zung des BAP im Rahmen einer Analyse zu beleuchten. Im BAP wurde ein neues Prüfverfahren mit teils automatisierten und digitalisierten Schritten eingeführt, um eine direkte Aufnahme von Personen aus Afghanistan zu ermöglichen. Die Vorauswahl erfolgte über ein Scoring-System, das anhand eines Fragenka-talogs zur individuellen Gefährdungslage bewertete, wer für eine Aufnahme infrage kam. Nur Schutzsuchende, die durch das Scoring-System ausgewählt wurden, hatten nach weiteren Prüfschritten die Aussicht auf eine Aufnahme in Deutschland.
Die vorliegende Analyse untersucht, welche menschenrecht-lichen Auswirkungen der Einsatz eines IT-gestützten Auswahl-verfahrens hatte und welche Herausforderungen und Risiken mit der fortschreitenden Digitalisierung in hochsensiblen Be-reichen, wie der humanitären Aufnahme, verbunden sind. Abschließend enthält die Analyse Empfehlungen, wie ein menschenrechtskonformer Einsatz automatisierter Systeme in der Migrationsverwaltung aussehen kann.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.
(Quelle: institut-fuer-menschenrechte.de)
