
In Deutschland leben über 4 Millionen Drittstaatsangehörige mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, deren Verlänge-rung regelmäßig beantragt, geprüft und beschieden werden muss. Die weit überwiegende Mehrheit verfügt über eine be-fristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder familiären Gründen. Ziel unserer Checklisten ist es, im Einzelfall mög-lichst schnell einen Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit oder in einen unbefristeten Aufenthaltstitel aufzeigen zu kön-nen. Die Checklisten verschaffen hierfür einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen. Gleichzeitig vermitteln sie ein Prüfprogramm für unsere Migra-tionsfachdienste in der Fallbearbeitung.
Die Checklisten fokussieren sich auf die Gruppe der humanitär und familiär aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und umfassen folgende Regelungen:
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – §§ 4, 8, 10 StAG
- Erlaubnis zum Daueraufenhalt EU – § 9a AufenthG
- Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge – § 26 Abs. 3 AufenthG
- Niederlassungserlaubnis für Personen mit anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnis – § 26 Abs. 4 AufenthG
- Niederlassungserlaubnis für Personen mit Aufenthalt aus familiären Gründen – §§ 28 Abs. 2 S. 1, 31 Abs. 3 und 35 AufenthG
- Niederlassungserlaubnis in sonstigen Fällen – § 9 Abs. 2 AufenthG
Autor:innen: Dr. Regine Nowack, Joschka Peters-Wunnenberg, Falko Behrens
Handreichung für Migrationsfachdienste zum Herunterladen
(Quelle: diakonie.de)
