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Diakonoe: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und unbefristete Aufenthaltstitel

Bild; pixabay.com
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In Deutschland leben über 4 Millionen Drittstaatsangehörige mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, deren Verlänge-rung regelmäßig beantragt, geprüft und beschieden werden muss. Die weit überwiegende Mehrheit verfügt über eine be-fristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder familiären Gründen. Ziel unserer Checklisten ist es, im Einzelfall mög-lichst schnell einen Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit oder in einen unbefristeten Aufenthaltstitel aufzeigen zu kön-nen. Die Checklisten verschaffen hierfür einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen. Gleichzeitig vermitteln sie ein Prüfprogramm für unsere Migra-tionsfachdienste in der Fallbearbeitung.

 

Die Checklisten fokussieren sich auf die Gruppe der humanitär und familiär aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und umfassen folgende Regelungen:

 

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – §§ 4, 8, 10 StAG
  • Erlaubnis zum Daueraufenhalt­ EU – § 9a AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-­Flüchtlinge – § 26 Abs. 3 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Personen mit anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnis – § 26 Abs. 4 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Personen mit Aufenthalt aus familiären Gründen – §§ 28 Abs. 2 S. 1, 31 Abs. 3 und 35 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis in sonstigen Fällen – § 9 Abs. 2 AufenthG

 Autor:innen: Dr. Regine Nowack, Joschka Peters-Wunnenberg, Falko Behrens

 

Handreichung für Migrationsfachdienste zum Herunterladen

 

(Quelle: diakonie.de)

 


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