
„14 Jahre Krieg, zerstörte Infrastrukturen, humanitäre Not und fehlende Sicherheit. Und Unionspolitikern fällt wieder einmal nichts anderes ein, als Abschiebungen zu fordern. Damit stoßen sie Hunderttausende vor den Kopf, die sich längst un-serer Gesellschaft zugehörig fühlen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Anstatt diese realitätsfernen Debatten zu führen, sollte die Bundesregierung darüber sprechen, wie Deutschland den Aufbau einer Demo-kratie und den Wiederaufbau Syriens unterstützen kann“, führt Alaows weiter aus.
Katastrophale humanitäre Not
Die humanitäre Lage ist nach 14 Jahren Krieg und internatio-nalen Sanktionen katastrophal. Mehr als 16 Millionen Men-schen sind 2025 auf humanitäre Hilfe angewiesen, an vielen Orten ist die Gesundheitsversorgung zusammengebrochen. Millionen Kinder leiden unter Hunger und Krankheiten und können keine Schulen besuchen. Hinzu kommen die schlimm-ste Dürre seit Jahrzehnten und eine massiv geschwächte Landwirtschaft.
Syrien hat Millionen von Binnenvertriebenen. Allein in der Re-gion as-Suwaida sind seit den Angriffen im Juli 2025 mehr als 187.000 Menschen vertrieben worden. In vielen Regionen ha-ben Blockaden und die gezielte Unterbindung humanitärer Hilfe dazu geführt, dass selbst grundlegende Güter wie Was-ser, Medikamente und Strom fehlen.
Etliche Häuser sind wegen Jahre zurückliegender Bombarde-ments durch das Assad-Regime oder wegen Bombardierungen und Angriffen unter der Übergangsregierung zerstört. Die an-gespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Inflation ver-stärken die Armut in der Bevölkerung.
Kein Schutz vor Angriffen und Gewaltexzessen
Weder die Übergangsregierung unter Ahmed al-Scharaa noch lokale Sicherheitskräfte sind in der Lage oder gewillt, Minder-heiten und andere vulnerable Gruppen in dem Land zu schüt-zen. Die Massaker an Alawit*innen im März 2025 und an Drus*innen im Juli 2025 in der Provinz as-Suwaida sind beson-ders brutale Beispiele für Angriffe auf die Zivilbevölkerung – und zwar nicht allein durch islamistische HTS-Milizen und aus-ländische Söldnern, sondern auch durch aktive Beteiligung staatlicher Kräfte (Amnesty International im September 2025 und UN-Syrien-Kommission im August 2025). Auch Christ*in-nen, Kurd*innen und Angehörige der LGTBIQ+-Community sind oft ungeschützt Angriffen ausgesetzt. Dabei sind laut UN-Expert*innen sowie Amnesty International insbesondere Frau-en von Vergewaltigungen, Entführungen und Verschleppun-gen betroffen.
Selbst Angehörige der syrischen Mehrheitsgesellschaft erlei-den Repressionen, wenn ihnen zum Beispiel „falsche Verhal-tensweisen“ wie angebliche „Gotteslästerung“ vorgeworfen werden. Eine der größten Gefahren für alle Menschen in dem Land sind die zahlreichen Waffen, die im Umlauf sind. Wie in einem Pulverfass kann eine kleine Auseinandersetzung schnell zu einem gewaltvollen Konflikt eskalieren.
Bereits im Dezember 2024 forderte der UNHCR die Staaten-gemeinschaft auf, angesichts der humanitären und wirt-schaftlichen Not, der massiven Zerstörungen und der politisch unsicheren Lage in dem Land syrische Staatsangehörige nicht zur Rückkehr in ihr Land zu zwingen.
Auszüge der Forderungen aus dem Positionspapier:
PRO ASYL fordert unter anderem von der deutschen Bundesregierung:
- Bundesweiter Abschiebestopp nach Syrien, denn Rück-führungen in ein Land, in dem Menschen schweren Men-schenrechtsverletzungen und Verelendung ausgesetzt sind, verstoßen gegen das Völkerrecht.
- Zeitnahe Anerkennung der Asylanträge, wenn Bedrohung oder Verfolgung klar erkennbar sind (zum Beispiel bei An-gehörigen ethnischer, religiöser oder anderer vulnerablen Gruppen). Entscheidungsstopp aller anderen Asylanträ-ge, solange die Situation in Syrien unberechenbar ist.
- Wiederaufnahme des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und Beschleunigung des Familien-nachzugs zu in Deutschland anerkannten Flüchtlingen aus Syrien. Familien gehören zusammen, immer und erst recht, wenn im Herkunftsland kein sicheres Leben mög-lich ist.
- Humanitäre Aufnahmeprogramme für besonders gefähr-dete Personen.
- Heimatreisen dürfen nicht zum Widerruf des Schutzstatus führen, denn wer sich kurz in Syrien aufhält, um die dor-tige Lage zu sondieren, erfüllt keinen Widerrufsgrund.
(Quelle: proasyl.de)
