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EKD-Flüchtlingsbischof sagt Schutzsuchenden in Afghanistan Hilfe zu

Bild: pixabay.com
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Weiterhin verweigert die Bundesregierung rund 2000 afghani-schen Menschen mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan die Ausreise. Nach einem Treffen mit der Hilfsorganisation Ka-bul Luftbrücke, forderte EKD-Flüchtlingsbischof Dr. Christian Stäblein die Bundesregierung zum Handeln auf – und kündig-te an, dass die EKD die Klageverfahren der Betroffenen mit Kollekten finanziell unterstützt:

 

„Als evangelische Kirche fordern wir die Bundesregierung da-zu auf, die verbliebenen rund 2000 afghanischen Menschen mit Aufnahmezusage in Sicherheit zu bringen. Deutschlands Verantwortung endet nicht mit dem Truppenabzug, sondern umfasst aus friedensethischer Sicht auch das gerechte Han-deln im Nachhinein“, erklärte Bischof Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutsch-land (EKD), nach einem Treffen mit Vertreter*innen der Hilfsor-ganisation Kabul Luftbrücke in Berlin.
 
Viele Betroffene arbeiteten für die Bundeswehr und deutsche Organisationen oder unterstützten in anderer Funktion den demokratischen Aufbau Afghanistans, erinnerte Stäblein: „Sie haben für unsere Werte und Interessen, nicht zuletzt für Frei-heit und die gleiche Würde aller, ihr Leben riskiert und ebenso das ihrer Familien. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihnen daher Schutz zugesichert und eine verbindliche Aufnahme-zusage erteilt.“ Bis heute warten die Menschen vergeblich auf Einreise.
 
Pakistan fordert seit Anfang 2025 von der Bundesregierung die Aufnahme der Betroffenen und hat inzwischen begonnen, Menschen nach Afghanistan abzuschieben. Dort drohen ihnen Haft, Folter oder die Todesstrafe durch die Taliban.
 
Zum jüngsten Versuch der Bundesregierung, die Betroffenen mit einer Geldzahlung dazu zu bewegen, auf ihre Aufnahme-zusagen zu verzichten, sagte Bischof Stäblein: „Wer die Men-schenwürde ernst nimmt, kann doch nicht ernsthaft verlan-gen, dass gefährdete Menschen ihre Sicherheit, ja ihr Leben gegen Geld eintauschen. Solche Angebote sind untragbar für die Betroffenen – und sie beschädigen unsere eigene Würde.“
 
Zur Position der EKD erklärte Stäblein: „Menschen in Not im Blick zu haben und ihnen zu helfen, gehört zum Kern christli-cher Ethik. Die evangelische Kirche lässt die Schutzsuchenden und ihre Familien nicht im Stich. Deutschland steht bei ihnen im Wort, daher helfen wir nun mit, dass diese Menschen zu ihrem Recht kommen. Wir geben 100.000 Euro aus Kollekten an die Kabul Luftbrücke, um die Klageverfahren der Betroffe-nen zu unterstützen und ihre humanitäre Versorgung zu si-chern.“ Auch die Synode der EKD hatte Mitte November in ei-nem Beschluss an die Bunderegierung appelliert, dass die Menschen schnellstmöglich einreisen können.

Zum Hintergrund:
Derzeit befinden sich rund 2000 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusagen aus den vier verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan: dem Bundesaufnahme-programm (§ 23 Abs. 2 AufenthG), dem Ortskräfteverfahren (§ 22 S. 2 AufenthG), der Menschenrechtsliste (§ 22 S. 2 AufenthG) und dem Überbrückungsprogramm (§ 22 S. 2 AufenthG). Mitgezählt sind zudem etwa 220 Menschen, die be-reits nach Afghanistan abgeschoben wurden und dort seit Au-gust 2025 in einem Safe-House auf die Fortsetzung ihrer Ver-fahren warten. Mehr als 60 Prozent der Betroffenen sind Frau-en und Kinder. Ihre besondere Gefährdung in Afghanistan durch das Taliban-Regime wurde bereits durch deutsche Be-hörden festgestellt – nur deshalb wurde ihnen eine Aufnahme-zusage erteilt.
 
Der einzige Weg nach Deutschland ist für die Menschen der-zeit, ihre Aufnahme in einer aufwendigen Klage gegen die Bun-desregierung vor deutschen Verwaltungsgerichten zu erstrei-ten. Knapp 200 Betroffene haben auf diesem Wege Recht be-kommen und konnten nach Deutschland einreisen.

 

(Quelle: ekd.de)


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