
Bis zum Juni 2026 muss Deutschland sein Asylsystem an die EU-Asylreform (GEAS) angepasst und die nötigen Strukturen geschaffen haben. Angesichts der Debatten über die Umset-zung der EU-Vorgaben – die auch bei der Innenministerkonfe-renz vom 3. bis 5. Dezember in Bremen geführt werden – äußert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bedenken gegenüber den aktuellen Plänen der Bundesregierung. Es kri-tisiert die im Gesetzentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform vorgesehenen Freiheitsbeschränkungen für Geflüchtete.
Außerdem spricht sich das Institut für einheitliche Verfahren zur Erkennung besonders schutzbedürftiger Personen wie Menschen mit Behinderungen, Schwangeren, Kindern und Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt oder Men-schenhandel und die Berücksichtigung ihrer Bedarfe bei der Versorgung und Unterbringung aus.
Besonders kritisch sieht das Institut die für die Bundesländer optionalen „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren der Sekundärmigration“. Diese Einrichtungen sollen Asylsuchende aufnehmen, deren Verfahren möglicherweise in einem anderen EU-Staat bearbeitet werden, aktuell besser be-kannt als sogenannte „Dublin-Fälle“. Die EU-Verordnungen se-hen solche Zentren nicht vor.
„Die Einrichtung solcher ‚Sekundärmigrationszentren‘ würde die Rechte Schutzsuchender erheblich einschränken. Bei res-triktiver Auslegung der Vorgaben könnten einige Geflüchtete die Einrichtungen nicht einmal für Arzt- oder Anwaltsbesuche verlassen“, sagt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. Das Institut rät dringend davon ab, solche Zentren einzurichten. Auch bei regulären Aufnahmeeinrichtungen empfiehlt es eine zurückhaltende Anwendung von Freiheitsbeschränkungen und eine einfache Beantragung von Einzelfallerlaubnissen zum Verlassen der Einrichtung. Asylsuchende müssen Zugang zu medizinischer und rechtlicher Unterstützung sowie zu Be-ratungs- und Unterstützungsstrukturen haben. Das gilt ins-besondere für besonders schutzbedürftige Personen.
Das Institut fordert auch deshalb ein bundesweit einheit-liches, mehrstufiges Verfahren zur Erkennung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter. „Ein solches System würde Deutschland erstmals ermöglichen, eine bedarfsgerechte Ver-sorgung, Unterstützung und Unterbringung zu planen. Die gewonnenen Informationen könnten auch die Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit verbessern“, erklärt Rudolf.
Zum Hintergrund: Das GEAS umfasst zehn europarechtliche Verordnungen und eine Richtlinie, die Standards für Asyl-verfahren, Screening, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden festlegen. Bund und Länder müssen Maß-nahmen ergreifen, um die europäischen Vorgaben des Ge-meinsamen Europäischen Asylsystems, aber auch menschen-rechtliche Verpflichtungen, etwa aus der UN-Behinderten-rechtskonvention, zu erfüllen.
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(Quelle: institut-fuer-menschenrechte.de)
