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Bundestag beschließt Ermächtigungsgesetz zu Sicheren Herkunftsstaaten & schafft Anwalt:in in Abschiebungshaftsachen ab

Bild: pixabay.com
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Das "Dobrintsche Ermächtigungsgesetz" ist mit Stimmen von SPD und Union beschlossen worden - es gibt dem Innen-minister die Möglichkeit, per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates Staaten zu "Sicheren Herkunfts-staaten" zu erklären. Zwar steht diese Zustimmungspflicht in Art. 16a Abs. 3 des Grundgesetzes und wäre nur mit einer 2/3-Mehrheit zu ändern, die Regierung bedient sich aber eines Ta-schenspielertricks und sagt, dies lasse sie ja unangetastet, die neue Regelung bezöge sich nur auf Flüchtlingsschutz und sub-sidiären Schutz, nicht jedoch auf Asyl nach dem GG. Die Kon-sequenzen für die Betroffenen werden die selben sein, ver-kürzte Verfahrensrechte, o.u.-Ablehnung, absolutes Arbeits-verbot während des Verfahrens und auch nach einer Ableh-nung.

 

Zwar sind selbst die jetzigen Sicheren Herkunftsstaaten alles andere als unumstritten, gerade erst hat das VG Karlsruhe die Einstufung Georgiens als mit Europarecht unvereinbar ange-zweifelt:

 

Das ficht natürlich den Innenminister, der dieses Vorhaben maßgeblich vorangetrieben hat, nicht an (er interessiert sich ja auch sonst nur mäßig für Gerichtsurteile, siehe Zurück-weisungen oder Afghanistan-Aufnahme), aber es ist erwartbar, dass diese Neuregelung früher oder später in Karlsruhe landet.

 

Zusätzlich wurde noch der erst vor anderthalb Jahren ein-geführte *§ 62d, die Bereitstellung einer Anwält:in in Abschie-bungshaftsachen, wieder gestrichen.

 

Immerhin wurde ein "redaktioneller Fehler beim Chancen-aufenthaltsrecht korrigiert", denn nach dem bislang geltenden Gesetz wären in den §§ 25a & b direkt in Absatz 1 die Worte "Inhaber einer AE nach § 104c" gestrichen worden, wodurch der Übergang in die dauerhaften Bleiberechte direkt aus dem Chancenaufenthalt ab dem nächsten Jahr nicht mehr möglich gewesen wäre. Dies kam dann noch durch die Beschussempfehlung des Innenausschusses  zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf hinzu.

 

Zusammenfassung auf bundestag.de

 

 (Quelle: frsh.de)


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