
Wie kann eine Patientenverfügung den verschiedenen Bedürf-nissen von Musliminnen und Muslime gerecht werden? Welche rechtlichen, ethischen und praktischen Aspekte müssen be-rücksichtigt werden, um das Recht auf Selbstbestimmung im Einklang mit dem islamischen Glauben zu wahren? Und wel-che Rolle spielt die Zusammenarbeit von Fachkräften, Patien-tinnen und Patienten sowie Angehörige in diesem sensiblen Bereich?
Die „Handreichung zur Erstellung einer Patientenverfügung für Musliminnen und Muslime in Deutschland“ kann ab dem 15.12.2025 hier heruntergeladen werden.
Die Islamberatung in Bayern ist ein Projekt der Eugen-Biser-Stiftung und wird von der Robert Bosch Stiftung gefördert.
Die Handreichung ist in der Kooperation zwischen der Eugen-Biser-Stiftung (Projektträger), der Robert Bosch Stiftung und dem FAU Forschungszentrum für Islam und Recht in Europa (FAU EZIRE) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Rahmen des Projekts "Islamberatung in Bayern. Brückenbauer zwischen muslimisch geprägten Lebenswelten und Kommunen" entstanden.
(Quelle: eugen-biser-stiftung.de)
