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PRO ASYL kritisiert: Europäische Innenminister*innen diskutieren Gruselkabinett von Abschiebeverschärfungen

Bild: pixabay.com
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Bereits mit ihrem Entwurf für eine Rückführungsverordnung vom März 2025 setzt die Europäische Kommission auf eine massive Verschärfung des Rückführungssystems, das dann noch stärker als bisher auf Zwang und Haft setzen soll. Die Mitgliedstaaten diskutieren aber heute über noch weitere Ver-schärfungen, vorgeschlagen von der dänischen Ratspräsi-dentschaft.

 

"Bis zu zwei Jahre oder letztlich unbegrenzte Haft, Schwä-chungen des völkerrechtlichen Abschiebungsschutzes, außer-europäische Abschiebungszentren: Die im Rat von den Innen-ministern und Innenministerinnen diskutierten Vorschläge gleichen einem Gruselkabinett. Auch Menschen, die ausrei-sepflichtig sind, haben Grundrechte! Diese dürfen nicht auf der Strecke bleiben", fordert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

 

Kritik am neuen Vorschlag: Große Gefahr von Menschenrechts-verletzungen

 

Gemeinsam mit über 60 nationalen und internationalen Orga-nisationen wie dem Europäischen Flüchtlingsrat (ECRE), Hu-man Rights Watch, Caritas Europa, Ofxam und Diakonie Deutschland hat PRO ASYL letzte Woche auf die Gefahren des Kompromissvorschlags der dänischen Ratspräsidentschaft aufmerksam gemacht. Insbesondere kritisieren die Orga-nisationen:

  • Erhöhtes Risiko einer Inhaftierung auf unbestimmte Zeit: Die Inhaftierungsgründe sollen ausgeweitet werden. Zugleich sollen die Menschen viel länger als bisher ein-gesperrt werden können. Während die Kommission eine maximale Haftdauer von 24 Monate vorgeschlagen hat, reden die Mitgliedstaaten über eine zusätzliche Verlän-gerung um sechs Monate. Diskutiert wird zudem, ob die maximale Haftdauer in jedem Mitgliedstaat separat gel-ten könnte. Dies könnte dazu führen, dass Personen in allen Mitgliedstaaten auf unbestimmte Zeit in Haft ge-halten werden, weit über das hinaus, was notwendig, verhältnismäßig oder mit dem EU-Recht vereinbar ist.
  •  Schwächung wirksamer Rechtsbehelfe und des Schutzes vor rechtswidrigen Abschiebungen (Non-Refoulement-Gebot): Effektive Nichtzurückweisungsprüfungen sollen durch mehrere Ausnahmen und die Abschaffung der Überprüfung von Amts wegen untergraben werden. Der Kompromisstext schränkt die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen weiter ein. Dies bedeutet, dass Personen abgeschoben werden könnten, bevor sie die Möglichkeit haben, die Entscheidung anzufechten.
  •  Außereuropäische Abschiebezentren: An der Idee außer-europäischer Abschiebezentren wird weiter festgehalten, trotz der damit verbundenen schwerwiegenden Men-schenrechtsrisiken und der Gefahr, wichtige Grundsätze des Völkerrechts zu verletzen. Dazu gehören beispiels-weise das Verbot der Zurückweisung oder der willkür-lichen Inhaftierung.
  •  Die Beweislast und die Pflichten von Drittstaatsange-hörigen während des Rückführungsverfahrens sollen ausgeweitet werden. Das betrifft Pflichten, die zum Teil außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Betrof-fenen liegen, wie beispielsweise der Nachweis eines Wohnsitzes oder einer zuverlässigen Anschrift. Personen, die als nicht kooperativ eingestuft werden, müssten mit schweren Sanktionen rechnen, darunter Inhaftierung, strafrechtliche und finanzielle Strafen.

 

PRO ASYL und die anderen Organisationen fordern die Innen-minister*innen der EU auf, ihren Entwurf grundsätzlich zu überarbeiten und dabei die Achtung von Grundrechten und der Würde von Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.

 

 (Quelle: proasyl.de)


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