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Gesetzesentwurf zum LeistungsrechtsanpassungsG für Ukrainer*innen

Bild: pixabay.com
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Forderungen:

 

1.Unterstützung beim Zugang zum Arbeitsmarkt
Integrationskurse sowie arbeitsmarktpolitische Förder-instrumente nach dem SGB II müssen auch während eines Bezugs von Leistungen nach dem AsylbLG uneingeschränkt zugänglich bleiben. Zudem sollte die Unterstützung durch die Jobcenter weiterhin gewährleistet sein.


2.Umfassende medizinische, pflegerische und rehabilitative Versorgung
Leistungsberechtigte sollten nicht nur auf Akutbehandlungen beschränkt sein. Dies kann durch eine Ergänzung in § 6 AsylbLG erreicht werden:
Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) AsylbLG-E werden Leistungen analog SGB IX sowie analog §§ 47 ff. und 61 ff. SGB XII gewährt.


3.Übergang in das reguläre Sozialleistungssystem
Personen, die bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, sollten nicht erneut in das AsylbLG zurückgestuft wer-den.

 

Grundsätzlich setzen wir uns als Caritasverband der Diözese Osnabrück e.V. dafür ein, dass für alle Schutzsuchende ein früher Zugang zu Arbeit, Sprachkursen und Bildung möglich ist, denn dies beschleunigt die Integration erheblich und ermöglicht es den Menschen, schnell selbstständig zu werden. Zudem wird durch solch eine frühzeitige Integration der
Sozialstaat langfristig entlastet, da Personen, die früher arbeiten, Steuern zahlen und sich selbst versorgen können. Zugleich schaffen einheitliche Regeln mehr Klarheit für Verwaltung und Politik, da komplexe Sonderregelungen vermieden werden. Darüber hinaus steht ein menschenwür-diger Umgang mit Geflüchteten im Einklang mit unseren humanitären Verpflichtungen und stärkt das gesellschaftliche Miteinander. Er verringert das Risiko der Entstehung von
Parallelgesellschaften und macht deutlich, dass Geflüchtete ein Teil unserer Gesellschaft sind.


Mit dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz droht insgesamt, das bestehende Problemlagen verschärft und bereits erzielte Integrationserfolge untergraben werden. Besonders betroffen wären Alleinerziehende, Familien mit hohem Unterstützungs-bedarf sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen oder
Behinderungen.
Als Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. fordern wir die Politik dazu auf, die Integrationsmöglichkeiten für alle Geflüchteten konsequent zu stärken und faire, menschenwür-dige sowie zukunftsorientierte Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

(Quelle: caritas-os.de)


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