
Zwei Familien aus dem Südsudan klagten mit Unterstützung von PRO ASYL gegen die im Mai 2025 ergangene Absage ihres Resettlementflugs. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran-denburg gab einer Klägerin Recht und verpflichtete die Bun-desregierung, der betroffenen Familie die Einreise zu ermög-lichen. Das führte auch zu einem positiven Ausgang des Ver-fahrens der anderen Familie. Heute landeten die beiden Fa-milien mit weiteren Flüchtlingen – insgesamt 143 Personen – in Leipzig.
Bereits im Mai 2025 sollten die 183 besonders schutzbedürf-tigen Menschen aus dem Südsudan, Somalia, Kongo und Äthiopien über das bundesdeutsche Resettlement-Programm aus einem der größten Flüchtlingslager in Kenia aufgenom-men werden. Zuvor hatten sie monatelange Prüfungs- und Auswahlverfahren durchlaufen, bereits einen Flugplan erhal-ten sowie Sicherheits- und Gesundheitsprüfungen und einen kulturellen Vorbereitungskurs absolviert. Dann stoppte das Bundesinnenministerium in letzter Sekunde den Flug – offen-sichtlich, um für die angekündigten härtere Flüchtlingspolitik Fakten zu schaffen.
Beide Familien aus dem Südsudan wehrten sich und klagten mit Unterstützung von PRO ASYL gegen die Absage. Am 29. Oktober gab das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg der Klägerin Recht und verpflichtete das Bundesinnenminis-terium, sie und ihre vier Familienangehörigen einreisen zu las-sen. Infolge des Urteils werden nun auch die Resettlement-Verfahren der anderen, die von der Absage des Fluges betrof-fen waren, fortgesetzt.
„Die kurzfristige Absage des Resettlement-Flugs durch das Bundesinnenministerium war nicht nur kaltherzig, sondern auch rechtswidrig“, sagt Helen Rezene, Co-Geschäftsführerin von PRO ASYL. „Es ist bitter. Unter der Ägide von Bundesinnen-minister Dobrindt müssen die Einhaltung von Flüchtlingsauf-nahmezusagen und die Wahrung von Menschlichkeit vor Ge-richt erstritten werden“, so Rezene weiter.
Matthias Lehnert, Rechtsanwalt einer der Familien, stellt fest: „Die Bundesregierung beweist in der Flüchtlingspolitik bislang vor allem eins: eine Verachtung gegenüber Recht und Gesetz. Es ist bedenklich, wie häufig bereits im ersten halben Regie-rungsjahr die Justiz gegenüber der rechtswidrigen Abschot-tungspolitik intervenieren musste.“
Der Rechtsstaat muss sich an seine eigenen Grundsätze halten
Rechtsanwältin Myrsini Laaser, die die Einreise mit ihrer Man-dantin vor dem OVG Berlin- Brandenburg erstritten hat, gibt zu bedenken: „Das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Abbruch des Resettlement-Verfahrens rechtswidrig war. Nach Abschluss der umfangreichen Auswahl-, Sicherheits- und Vorbereitungsmaßnahmen durften die betroffenen Familien berechtigterweise davon ausgehen, dass ihre Aufnahme ver-bindlich zugesagt war. Der Staat ist an solche Entscheidungen gebunden; eine politische Neuausrichtung begründet keine veränderte Sachlage, die ein Abweichen von bereits erteilten Aufnahmezusagen rechtfertigen könnte. Erfreulich ist, dass sich der Rechtsstaat hier durchgesetzt hat und das Oberver-waltungsgericht dabei so klare Worte gefunden hat.
Bedenklich bleibt jedoch, dass die Durchsetzung dieses offen-kundigen Rechtsanspruchs nur unter erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand und über zwei Instanzen möglich war. Einen solchen Zugang zu anwaltlicher Unterstützung und zur Begleitung durch NGOs haben die wenigsten.“
(Quelle: proasyl.de)
