
Die seit Mai 2025 gemeinsam im Bund regierenden CDU, CSU und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag Abschiebungen nach Syrien angekündigt, „beginnend mit Straftätern und Ge-fährdern“. Den verschiedenen Medienberichten zufolge sei der Betroffene 2015 nach Deutschland geflüchtet und habe zu-nächst einen Schutzstatus erhalten. Während er eine zweijäh-rige Haftstrafe in der JVA Essen absitzen musste, habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Schutzstatus widerrufen, die Ausreisepflicht sei 2025 eingetreten. Seit dem 17. Dezember 2025 sei er im Ausreisegewahrsam im Ab-schiebegefängnis Büren inhaftiert gewesen.
Der Flüchtlingsrat NRW e.V., sechs weitere Landesflücht-lingsräte und die Penager Online-Beratungsstelle kritisierten die Abschiebung aus Gelsenkirchen scharf und forderten ei-nen Abschiebungsstopp für Syrien. Das Land ist auch nach dem Sturz von Assad geprägt von Menschenrechtsverletzun-gen, Gewalt, Armut und Zerstörung nach dem langen Krieg. Das Abschiebungsreporting NRW schließt sich der Kritik an. Auch die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL fordert einen bundesweiten Abschiebestopp.
Im Juli 2025 war ein
syrischer Mann nach seiner Abschiebung aus Österreich über Wochen verschwunden, woraufhin der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen Österreich offi-ziell dazu aufgefordert hatte,
Ermittlungen zu seinem Verbleib durchzuführen. Der Europäische Gerichtshof für Menschen-rechte hatte daraufhin die geplante
Abschiebung eines weiteren Mannes aus Österreich nach Syrien vorläufig gestoppt.
Ganze Gelsenkirchener Aufenthalts-Akte geht an BILD-Zeitung
Ausländerbehörden geben in der Regel auch auf Anfrage keine Angaben zu ihrem Handeln bei Abschiebungen an die Presse und schieben vielfach den Datenschutz vor, auch bei Anfragen in Kommunalparlamenten. Diese Erfahrung macht das Ab-schiebungsreporting NRW immer wieder, etwa wenn es um Familientrennungen, Abschiebungen von schwerst kranken Menschen oder Schulkinder geht.
Ganz anders in diesem Fall: Die BILD-Zeitung berichtete be-reits am Tag der Abschiebung „exklusiv“ und titelte wenige Ta-ge später: „BILD hat die Akte des abgeschobenen Syrers“ und schrieb weiter „BILD liegen Insider-Informationen aus der Stadtverwaltung vor.“* In den Texten wird ausführlich aus der Asyl- und Aufenthaltsakte des Mannes zitiert. Gelsenkirchens neue Oberbürgermeisterin Andrea Henze (SPD) muss sich dazu erklären.
Dass Gelsenkirchen diese erste Abschiebung seit 14 Jahren durchgesetzt hat und damit erneut Schlagzeilen macht, überrascht das Abschiebungsreporting NRW nicht. Seit über vier Jahren dokumentieren wir die rigide Abschiebepraxis der Stadt. Im April 2025 hatte die Stadt auch erstmals seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine einen jungen Mann dorthin abgeschoben und dies medienwirksam ver-öffentlicht.
Neues Jahr beginnt fluchtpolitisch mit neuer Syrien-Abschiebedebatte
Die CSU kocht im neuen Jahr die Abschiebedebatte zu Syrien wieder auf. Widerspruch kommt vom Europaabgeordneten Dennis Radtke aus Bochum (CDU) und der Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD), die erklärte: „Statt über Abschiebungen zu debattieren, sollten wir gemeinsam überlegen, wie Syrerinnen und Syrer beim Wiederaufbau helfen können, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren.“
Aktuell leben etwa 950.000 Menschen mit syrischer Staats-angehörigkeit in Deutschland. Die weit überwiegende Mehr-heit davon hat befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaub-nisse oder befindet sich noch im Asylverfahren. Für viele Be-troffene bedeuten die populistischen Aussagen der Regie-rungspartei erneut extreme Unsicherheit und Angst vor Abschiebung. Allein im Jahr 2024 wurden zudem über 83.000 Menschen aus Syrien bundesweit eingebürgert.
Das in Nordrhein-Westfalen für Abschiebungen zuständige Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) hat auf der jüngsten Innenminis-ter:innenkonferenz im Dezember 2025 in Bremen eine Proto-kollnotiz zu Abschiebungen nach Syrien und nach Afghanistan vermerken lassen (siehe Notiz zu Beschluss TOP 44). Darin ist festgehalten, dass sich der getroffene Beschluss zu Syrien und Afghanistan aus Sicht des MKJFGFI „ausschließlich auf die prioritäre Rückführung von Gefährdern und Straftätern und nicht grundsätzlich auf Rückführungen nach Syrien und Af-ghanistan“ beziehe. PRO ASYL weist darauf hin, dass das Bun-desamt für Migration und Flüchtlinge im Oktober 2025 nach längerer Aussetzung der Entscheidungen zum Herkunftsland Syrien wieder begonnen habe zu entscheiden, mit einer er-schreckend hohen Ablehnungsquote: Über 5.000 schutzsu-chende Syrer:innen bundesweit seien bis Ende November 2025 bereits abgelehnt worden, was einer inhaltlichen Ablehnungsquote von 95 Prozent entspreche.
*Das Abschiebungsreporting NRW verzichtet auf Verlinkungen zu Texten der BILD-Zeitung. Die Angaben wurden vorab geprüft.
(Quelle: abschiebungsreporting.de)
