
Griechenland hatte seit Januar 2024 Dublin-Überstellungen nur für Einzelpersonen aus bestimmten Herkunftsländern akzeptiert (siehe FragDenStaat Anfrage #326038).
Eine aktualisierte IFG-Anfrage ans BAMF hat nun ergeben, dass diese Einschränkungen seit dem 17.6.25 aufgehoben sind. Zumindest verstehe ich die Mitteilung vom BAMF an die Bun-desländer so, in der bei den allgemeinen Vorgaben nur noch auf das besondere Vollzugsinteresse bei allein reisenden und nicht vulnerablen Männern verwiesen wird. Alle anderen Vor-gaben wurden gestrichen (siehe FragDenStaat Anfrage
#354721).
Gleichzeitig war der Presse letzte Woche zu entnehmen, dass Deutschland laut Dobrindt bis zum Inkrafttreten der neuen GEAS-Verordnungen am 12. Juni 2026 die Zuständigkeit für Asylverfahren übernimmt, für die gemäß Dublin-III-VO eigent-lich Griechenland (und Italien) zuständig wären (siehe bspw. hier).
Im Gegenzug hätten Griechenland (und Italien) zugesichert, ab Juni 2026 Dublin-Überstellungen wieder vollumfänglich zu ak-zeptieren.
Uns liegen zu diesen "Hammer-Deals" (BILD) mit Griechenland und Italien noch keine detaillierten Infos, behördliche Doku-mente oder Praxiserfahrungen vor. Wichtig erscheint mir aber der Hinweis, dass das nur Dublin-Fälle betrifft, aber keine Menschen, die schon internationalen Schutz in Griechenland oder Italien haben. Dazu hatten uns in den letzten Tagen eini-ge Anfragen erreicht. Wenn jemand zu diesen Deals weiterfüh-rende Infos oder Praxiserfahrungen hat, freuen wir uns über einen Hinweis.
(Quelle: proasyl.de)
