
Für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaub-nissen sieht das Aufenthaltsgesetz die allgemeine Erteilungs-voraussetzung der Passpflicht vor. Für humanitäre Aufent-haltserlaubnisse gibt es davon aber zahlreiche, z.T. unüber-sichtliche Ausnahmen. Daher haben wir unsere Arbeitshilfe „Verpflichtende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, ver-pflichtende Vorlage eines Passes bei der Ausstellung und Ver-längerung von Aufenthaltsdokumenten sowie Ausstellung deutscher Passersatzpapiere für verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel“ aktualisiert.
Die Arbeitshilfe bietet einen schnellen Überblick ob eine ratsuchende Person verpflichtet ist, für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels einen Heimatpass vorlegen muss. Darüber hinaus ist auch aufgeführt, ob es für Inhaber*innen eines Aufenthaltstitels die Möglichkeit gibt, deutsche Passersatzpapiere zu erhalten.
(Quelle: caritas.de)
