
Hintergrund:
Im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asyl-systems (GEAS), die ab Mitte 2026 in Deutschland gilt, wird sich auch das Asylverfahren verändern. Neben zahlreichen Verschärfungen betrifft die Reform auch die besonderen Ver-fahrensgarantien für vulnerable Personengruppen, wie Men-schen mit Behinderungen.
Die GEAS-Reform bietet Anlass, bestehende Schwachstellen und Bedarfslücken im Asylverfahren sichtbar zu machen und auf eine künftig bessere Berücksichtigung von Bedarfen – so-wohl in der Anhörung als auch im Asylverfahren insgesamt – hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund wird Handicap Inter-national e.V. – Crossroads in den kommenden Monaten ver-stärkt die Situation von Menschen mit Behinderungen im Asyl-verfahren in den Blick nehmen.
Gegenstand der Einzelfallsuche:
Um über die eigene Beratungsperspektive hinaus ein mög-lichst umfassendes Bild zu gewinnen, bitten wir um anony-misierte Einzelfälle, die Defizite im Asylverfahren verdeutli-chen, die einer bedarfsgerechten und fairen Durchführung für Menschen mit Behinderungen entgegenstehen. Dazu kann beispielsweise gehören:
* Anhörungen ohne passende Gebärdensprachdolmetschung oder ohne Nutzung einfacher bzw. leichter Sprache
* fehlende oder unzureichende Fragen zu Beeinträchtigungen oder zur Lebenssituation im Zusammenhang mit den Beein-trächtigungen im Herkunftsland
* unsensible Befragung oder fehlende Pausen in der Anhörung
* nicht barrierefreie Informationen oder bauliche Barrieren
Menschen mit Behinderungen sind im Sinne von Art. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention alle Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträch-tigungen, die sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrie-ren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Diese Definition schließt auch Menschen mit schweren oder chronischen Erkrankungen (z. B. Krebserkrankungen, Herzerkrankungen, Diabetes), psy-chischen Beeinträchtigungen (z. B. PTBS oder Depressionen) und altersbedingten Beeinträchtigungen ein.
Erforderliche Angaben zu den Einzelfällen:
Wenn Sie ein entsprechendes Asylverfahren begleiten oder im letzten Jahr begleitet haben, freuen wir uns über eine kurze anonymisierte Fallbeschreibung mit folgenden Angaben an diese Adresse.
* Datum und Ort der Asylantragstellung
* Herkunftsland der betroffenen Person
* kurze Beschreibung der Problemlage
* aktueller Stand des Verfahrens
* aktueller Aufenthaltsstatus
Bitte hinterlassen Sie zudem Ihre Kontaktdaten für mögliche Rückfragen. Die Fallbeschreibungen werden ausschließlich anonymisiert für Advocacy-Arbeit auf Bundesebene verwendet.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihre Rückmeldungen sowie auf eine mögliche Zusammenarbeit. Gerne halten wir Sie über den weiteren Verlauf unserer Arbeit auf dem Laufenden.
