
Die Alterseinschätzung hat zentrale Bedeutung für die Zu-kunftsperspektiven der betroffenen jungen Menschen. Sie ist das „Nadelöhr“, an dem sich entscheidet, ob Kinderrechte in Anspruch genommen werden können oder nicht. Die bishe-rigen Regelungen und Standards in diesem Verfahren zeigen erhebliche Schwächen, insbesondere bei der Gewährleistung einer unabhängigen Interessenvertretung.
Die Verpflichtung zu einer solchen Vertretung ist im Völker- und Unionsrecht fest verankert. Die hier aufgegriffene Rege-lungslücke gewinnt zudem besondere Relevanz im Hinblick auf die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europä-ischen Asylsystems (GEAS). Die GEAS-Verordnungen enthalten verbindliche Vorgaben zu Schutz, Vertretung und Verfahren, die spätestens ab Mitte 2026 gelten und bereits jetzt den künf-tigen Standard markieren.
Das folgende Papier gibt eine erste Einschätzung zur Ausge-staltung einer solchen Interessenvertretung und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Umsetzung.
(Quelle: b-umf.de)
