
"Menschen, die vor einem andauernden Angriffskrieg bei uns Zuflucht gefunden haben, brauchen Schutz und Solidarität, nicht soziale Degradierung. Der geplante Rechtskreiswechsel verursacht Armut per Gesetz und erschwert den Weg in den Arbeitsmarkt. Die Leistungskürzungen sind sozialpolitisch kontraproduktiv und verursachen mehr Bürokratie", erklärt Andrea Kothen, Referentin von PRO ASYL.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, ab April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchteten aus den regulären Sozialleistungssystemen herauszunehmen und ihnen lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren. Bereits im Januar hat PRO ASYL umfangreich die Nachteile des Gesetzesvorhabens deutlich gemacht.
Sachverständigenanhörung bestätigt grundlegende Kritik
Auch Sachverständige haben bei der gestrigen Anhörung im Bundestag die falsche Weichenstellung des Gesetzentwurfs deutlich gemacht: Statt Integration zu fördern, erschwert das Gesetz den Zugang zum Arbeitsmarkt. Denn während ukrai-nische Geflüchtete bislang durch Anbindung an das Jobcenter Sozialleistungen und Arbeitsmarktintegration aus einer Hand erhalten, sollen sie künftig überwiegend bei Sozialämtern lan-den – die für eine Arbeitsmarktintegration keine Struktur und keine Expertise haben.
Dabei hat sich die Einbindung ukrainischer Geflüchteter in die regulären Systeme bewährt: Die Arbeitsquote von Ukrai-ner*innen steigt kontinuierlich. Laut einer internationalen Studie hat allein der Job-Turbo 58.000 Ukraine*innen zusätz-lich in Arbeit gebracht und nachhaltig gewirkt.
Bundesrat erkennt Probleme – bleibt aber hinter notwendiger Kritik zurück
In einer Stellungnahme des Bundesrates machen auch die Länder ihre Zweifel deutlich. Sie lehnen die Einführung einer Pflicht, sich um Arbeit bemühen und andernfalls Arbeitsgele-genheiten aufnehmen zu müssen, ab. So würden "erhebliche Mehrbelastungen für die nach dem AsylbLG zuständigen Be-hörden" entstehen. Das fördere "weder die Arbeitsmarktinte-gration der Betroffenen" noch führe das "zu einer Beendigung des Leistungsbezugs". Zudem lehnt der Bundesrat es ab, ukra-inische Vertriebene mit Schutzstatus in einem anderen EU-Mitgliedstaat pauschal von jeglichen Leistungen auszu-schließen und macht Vorschläge für die Lockerung von Fristen und die Ausweitung von Übergangsregelungen.
Aus Sicht von PRO ASYL müsste die Kritik weiter gehen, denn mit der Umstellung auf Leistungen nach dem AsylbLG droht den Betroffenen die Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums – das aber ist im Grundgesetz für jeden Menschen garantiert. Menschenwürde darf kein politisches Verhandlungsergebnis sein. Daher fordert PRO ASYL die Ab-schaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Ein-bindung aller Bedürftigen in die regulären Sozialsysteme.
