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Stellungnahme des Bremer Rats für Teilhabe und Diversität in der Migrationsgesellschaft zur Aussetzung der Zulassungen zu Integrationskursen

Bild: pixabay.com
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"Der Bremer Rat für Teilhabe und Diversität nimmt das Rund-schreiben IK 02/26 des Bundesamts für Migration und Flücht-linge mit Bestürzung zur Kenntnis. Die vollständige Aus-setzung der Zulassungen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2026 bedeutet einen massiven Aus-schluss für einen Großteil der Menschen im Land Bremen, die ihre Teilhabe in der Gesellschaft stärken möchten.

 

Betroffen sind unter anderem Asylsuchende, Geduldete, Unionsbürger*innen sowie Menschen mit vorübergehendem Schutzstatus. Der Zugang zur deutschen Sprache ist für sie eine grundlegende Voraussetzung für Orientierung, Bildung, Beschäftigung und soziale Einbindung.

 

Bremen ist eine Migrationsgesellschaft. Vielfalt prägt das Zu-sammenleben in Bremen und in Bremerhaven. Politik für Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist daher eine

Kernaufgabe öffentlicher Verantwortung. Frühzeitige und ver-lässliche Sprachförderung bildet dafür die Grundlage.

 

Die im Rundschreiben benannten Alternativen – Selbstlern-angebote oder Selbstzahlung – können qualitätsgesicherte Integrationskurse nicht ersetzen. Wird der Zugang von indivi-duellen finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht, ent-steht faktisch ein sozial selektiver Zugang zu einem zentralen Instrument gesellschaftlicher Teilhabe.

 

Sprachförderung ist zugleich Voraussetzung für Bildungs-zugang und Arbeitsmarktintegration. Verzögerter Erwerb von Deutschkenntnissen verlangsamt Integrationsprozesse und schränkt individuelle Entwicklungschancen ein. Auch für Länder und Kommunen werden sich daraus mittel- und langfristige Folgewirkungen ergeben.

 

Nachhaltige Integrationspolitik benötigt Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Strukturelle Einschnitte dieser Tragweite gefährden gewachsene Förderstrukturen und untergraben das

gemeinsame Ziel einer starken, solidarischen Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund

  • kritisiert der Bremer Rat die vollständige Aussetzung der Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG,
  • fordert eine Überprüfung der Entscheidung auf Bun-desebene sowie Transparenz hinsichtlich der zugrunde liegenden Steuerungs- und Finanzierungsannahmen,
  • weist auf die integrationspolitischen und gesell-schaftlichen Folgewirkungen für Länder und Kommunen hin,
  • spricht sich für eine verlässliche und langfristig abgesi-cherte Sprachförderstruktur aus.

Der Bremer Rat unterstützt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration darin, die besonderen Belange Bre-mens in die Länder- und Bund-Länder-Gremien einzubringen.

 

Sollte das BMI weiterhin an dem Ausschluss zahlreicher Men-schen festhalten, möchten wir daran erinnern, dass Bremen sich in der Vergangenheit ausdrücklich dafür eingesetzt und damit geworben hat, allen Menschen im Bundesland den Er-werb der deutschen Sprache zu ermöglichen („Alle Menschen sollen Deutsch lernen können“).

 

Wir erwarten von den politischen Verantwortlichen, dass Bre-men auch künftig dafür Sorge tragen wird, allen Menschen in Bremen echte Teilhabechancen zu eröffnen.

 

Der Bremer Rat wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und steht für einenkonstruktiven fachpolitischen Dialog zur Verfügung."

 

Bremer Rat für Teilhabe und Diversität in der Migrations-gesellschaft

 

(Quelle: soziales.bremen.de)


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