
In der kommenden Woche tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft.
In einer veröffentlichten Expertise des Mediendienstes Integration stellt der Jurist Constantin Hruschka die wichtigsten Neuerungen vor, die das GEAS für das deutsche Asylverfahren bringt.
Darin zeigt er anhand des Gangs eines Asylsuchenden im Asylverfahren - Ankunft, Registrierung, Dublin-Verfahren, inhaltliches Asylverfahren, Unterbringung und Zugang zu Arbeit und Bildung, Ausreisepflicht und Abschiebung - wo sich was ab dem 12. Juni ändern wird.
(Quelle: www.wikobuesz.berlin)
