Abschiebung aus der Flüchtlingsunterkunft – Handreichung

Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat gemeinsam mit der Diakonie Mitteldeutschland, dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg und dem Paritätischen Sachsen-Anhalt eine neue Handreichung Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft – Rechtlicher Rahmen für die Soziale Arbeit in Sachsen-Anhalt herausgegeben.

 

Bei Abschiebungen aus Gemeinschaftsunterkünften stellt sich für Sozialarbeiter*innen und Unterstützer*innen vor Ort die Frage, wie sie sich verhalten soll(t)en. Dabei geht es meist um die zentrale Frage, ob und inwieweit ihrerseits Mitwirkungsverpflichtungen bei behördlichen Abschiebungsmaßnahmen bestehen und wann eine Kooperation abgelehnt werden kann oder sogar muss.

 

Mit dieser Handreichung soll über die Rechtslage informiert, Grenzen und Spielräume aufzeigt sowie Orientierung und Hilfestellunggeboten werden. Dies betrifft z. B. Fragen wie: Muss die Polizei in die Unterkunft gelassen werden? Ist man als Mitarbeiter*in verpflichtet, auf Nachfragen Personen zu identifizieren? Muss man das Zimmer von Bewohner*innen aufschließen?

 

Die einzelnen Abschnitte beschäftigen sich mit diesen Themen:

  • Abschiebung – Grundbegriffe und Verfahren
  • Durchsuchen oder Betreten von Flüchtlingsunterkünften – Was darf die Polizei?
  • Soziale Arbeit unter Kooperationsdruck
  • Schweigepflicht gegenüber Klient*innen
  • Kriminalisierung humanitären Handelns?
  • Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Mitarbeiter*innen: Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten. 

Autorin der Handreichung ist Marei Pelzer (Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit und der sozialen Einrichtungen, Hochschule Fulda). Sie erörtert die Rechts- und Weisungslage in Sachsen-Anhalt, in weiten Teilen sind die Ausführungen aber auch auf die Situation in anderen Bundesländern anwendbar.

Foto: ppixabay.com
Foto: ppixabay.com

Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB