Asylbewerberleistungsgesetz

Foto: Fundus.media
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Neue Asylblg-Leistungssätze / Arbeitshilfe der Diakonie Hessen zur Erlangung von RBS1 statt RBS2

 Das BMAS hat die neuen Leistungssätze nach dem AsylbLG, gültig ab Januar 2022, auf seiner Homepage veröffentlicht.
Es gibt zwischen einem und drei Euro mehr im Monat, also deutlich unter Inflationsausgleich.

Hier finden Sie eine sehr gute Arbeitshilfe der Diakonie Hessen dazu, wie man gegen die Einstufung in Regelbedarfsstufe 2 vorgehen sollte, was ja derzeit die Stufe ist, in die auch alle alleinstehenden Erwachsenen, die in einer GU untergebracht sind, eingestuft werden.

 

 

Notwendiger Bedarf

Notwendiger persönlicher Bedarf

Gesamt 2022

Aktuell (2021)

Bedarfsstufe 1
(Alleinstehende oder Alleinerziehende)

204 €

163 €

367 €

364 €

Bedarfsstufe 2
(Paare in einer Wohnung/ Unter-bringung in Sammelunterkunft)

183 €

147 €

330 €

328 €

Bedarfsstufe 3
(Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben)

163 €

131 €

294 €

292 €

Bedarfsstufe 4
(Jugendliche zwischen 14 und 17)

215 €

111 €

326 €

323 €

Bedarfsstufe 5
(Kinder zwischen 6 und 13)

174 €

109 €

283 €

282 €

Bedarfsstufe 6
(Kinder bis 5)

144 €

105 €

249 €

247 €

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2021/neue-leistungssaetze-asylbewerberleistungsgesetz.html

 


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