Aufenthalt

Tabellarische Übersicht zu den Möglichkeiten eines unbefristeten Aufenthalts

Für Drittstaatsangehörige sieht das Aufenthaltsgesetz zwei unbefristete Aufenthaltstitel vor: die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Aber  - wen würde es überraschen  - so einfach ist die Sache nicht: Es gibt nämlich nicht /die eine/ Niederlassungserlaubnis, sondern 18 verschiedene. Welches die richtige ist, hängt unter anderem davon ab, zu welchem Zweck und mit welchem Aufenthaltstitel man sich zuvor schon in Deutschland aufgehalten hat.

 

Hier finden Sie eine vom IQ Netzwerk Niedersachsen erabreitete Übersichtstabelle.

Bild: pixabay.de
Bild: pixabay.de

Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB