Hier eine Ausarbeitung von Roland Rosenow (Diakonie Deutschland), in der er sich sehr detailliert mit den Ansprüchen von Leistungsberechtigten nach AsylbLG auf Leistungen der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe oder Hilfe zur Pflege über § 6 Abs. 1 und 2 AsylbLG auseinandersetzt und auch hilfreiche Hinweise für die Rechtsdurchsetzung gibt.

 

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