Die Trennung von schutzsuchenden Familien innerhalb der Europäischen Union ist ein Thema, das die Beratungspraxis seit Jahren beschäftigt. In der Praxis betrifft dies etwa Familien, bei denen sich der Vater bereits in Deutschland befindet, während seine Ehefrau und die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt z.B. nach Griechenland eingereist sind. Aufgrund von Regelungen der sogenannten Dublin-III-Verordnung besteht die Möglichkeit, die Familieneinheit innerhalb der EU herzustellen. Das Verfahren ist aber mit vielen Hürden verbunden, etwa weil notwendige Unterlagen nicht vorhanden sind oder von den beteiligten Behörden nicht anerkannt werden. Der Leitfaden geht auf häufig auftretende Probleme ein und bietet zahlreiche Hinweise für die Beratungspraxis. Die einzelnen Abschnitte behandeln diese Themen:
Den Leitfaden finden Sie hier.